Kann man weniger Bafög verlangen als einem Zusteht?

2 Antworten

Nein kannst du nicht, weil Bafög - eine vorrangige Leistungen ist und du dir nicht aussuchen kannst in welcher Höhe du das gerne hättest, außerdem gelten deine genannten Freibeträge bei 450 € Bafög - und 170 € Freibetrag nicht, weil es sich hier nicht um Erwerbseinkommen handelt.

Du könntest also ohne zusätzliches Erwerbseinkommen von deinem Bafög - pauschal nur diese 100 € Freibetrag absetzen, davon kannst du 30 € Versicherungspauschale abziehen, müsstest du dann für deine Ausbildung monatlich mehr als diese 70 € aufbringen, also z.B. für Fahrkosten und Schulmaterial, dann müsstest du das dem Jobcenter nachweisen.

Dann könntest du den Betrag über den 70 € zusätzlich in Abzug bringen.

eryetten 
Fragesteller
 10.11.2020, 20:06

Also ich studiere und bezahle 335€ Semester Beiträge. Das sind ca. 55€ im Monat an Abzüge. Ich hab ehrlich gesagt null Ahnung wie das ganze System etc. funktioniert. Wären, dass dann 85€ an Freibetrag? wieviel hätte ich dann im Monat wirklich mehr an Geld, wenn man davon ausgeht, dass ich den Höchstsatz (~ 485€) bekomme?

isomatte  11.11.2020, 10:00
@eryetten

Solange du zu deinem Bafög - und Kindergeld ( unter 25 ) kein weiteres Erwerbseinkommen erzielst, bleiben dir von deinem Bafög - min. die genannten pauschalen 100 € Freibetrag.

Würdest du also angenommen diese 485 € Bafög - bekommen, dann blieben davon vorerst max. 385 € anrechenbares Bafög - und dazu käme dann unter 25 derzeit noch das Kindergeld von 204 €, so würdest du ggf. derzeit auf max. 589 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen.

Ab 18 und unter 25 liegt dein Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) bei derzeit min. 345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Anteil für den normalen Haushaltsstrom.

Würdest du angenommen mit Vater und Mutter alleine wohnen und die KDU - bei angemessenen 750 € liegen, dann läge der jeweilige KDU - Kopfanteil bei 250 €, somit würde dein Grundbedarf dann bei angenommen min. 595 € pro Monat liegen.

Wenn deine Mutter dann mit ihrem anrechenbarem Einkommen nicht einmal ihren eigenen Bedarf decken könnte, dann könnte auch kein übersteigendes nicht mehr benötigtes anrechenbares Einkommen auf deinen ungedeckten Bedarf von angenommen min. 6 € pro Monat angerechnet werden.

Du würdest dann noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören, weil du erstens unter 25 bist und zweitens, deinen Bedarf noch nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Deine Eltern müssten dann angenommen jeden Monat noch eine geringe Aufstockung für dich bekommen.

In deinen 100 € pauschalen Freibetrag auf dein Bafög - sind diese 30 € Versicherungspauschale enthalten, die bleiben dir auf jeden Fall, dann bleiben rechnerisch pro Monat noch 70 € und die musst du erst einmal für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.

Würdest du angenommen alleine für eine Monatskarte schon 100 € zahlen müssen, dann würdest du schon 30 € über diesen max. 70 € liegen und die könntest du dann auf Nachweis zusätzlich vom vorerst anrechenbarem Bafög - von angenommen 385 € abziehen, dann blieben ggf. nur max. 355 € anrechenbares Bafög - und deine Eltern bekämen dann eine entsprechend höhere Aufstockung für dich.

Notwendiges Schulmaterial und deinen Semesterbeitrag kannst du auf Nachweis auch zusätzlich geltend machen, dass aber erst, wenn diese Aufwendungen auch tatsächlich fällig werden.

Dann würdest du im entsprechenden Monat ein viel geringeres anrechenbares Einkommen haben und das müsste dann vom Jobcenter mit einer entsprechend hohen Aufstockung ausgeglichen werden.

Von Experte isomatte bestätigt

BAföG ist kein Einkommen, sondern staatliche Förderung. Und du kannst komplett auf BAföG verzichten, dann wird aber trotzdem kein Hartz4 Satz mehr für dich gezahlt und ihr habt weniger Geld, weil du die Lücke nicht schließt, die mit beginn des Studiums beginnt

Studierst du überhaupt oder geht es um schüler-BAföG?

eryetten 
Fragesteller
 10.11.2020, 20:03

Ich studiere