Kann man von einem Pferdekaufvertrag nach 8 Monaten zurücktreten?

4 Antworten

Grundsätzlich bist du als VK verpflichtet, die “Sache“, also das Pferd, mangelfrei zu übergeben. Da dir zum Zeitpunkt des Verkaufs der Mangel nicht bekannt war, aber bereits vorhanden, beweisbar durch die alten Röntgenbilder, wie ich es verstanden habe, kommt es nun darauf an, ob das Pferd noch dem vereinbarten Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden kann.

Sprich: wurde das Pferd als Turnierpferd verkauft u. kann jetzt aber aufgrund des Chips keine Turniere mehr gehen kann, dann bist du als VK in der Pflicht.

Die Rechte des Käufers sind in § 437 BGB geregelt. Steht fest, dass das Pferd im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, kann der Käufer nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, nach den §§ 440, 323 und 326 Absatz 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern. Ferner bietet sich ihm die Möglichkeit, vom Verkäufer nach §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

sChrissi 
Fragesteller
 21.01.2018, 20:12

Ich habe ihn als Freizeitpferd ausgeschrieben und verkauft.

Hjalti  21.01.2018, 20:20
@sChrissi

Ein vereinbarungsgemäß als Freizeitpferd verkauftes Tier ist nicht mit einem Sachmangel behaftet, wenn das Tier trotzdem bei normaler Belastung als Freizeitpferd nicht lahmt, also ein klinischer Befund vorliegt, der auf den vom Käufer mitgeteilten Verwendungszweck praktisch keine nachteilige Auswirkungen hat. Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, dass beim Kauf eines Pferdes das bloße Vorhandensein einer Erkrankung nicht ohne weiteres zur Bejahung eines Sachmangels führen muss. Quelle http://www.pferderecht-mk.de/pferdekaufrecht.html

sChrissi 
Fragesteller
 22.01.2018, 14:25
@Hjalti

Der Tierarzt hat das in dem Fall zweimal nicht erkannt & ich wusste ebenfalls von nichts, habe mich schließlich auf ihn verlassen.

Hjalti  22.01.2018, 17:26
@sChrissi

Rechtlich gesehen bist du trotzdem in Pflicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Pferdes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Eine vereinbarte Beschaffenheit kann ein vereinbarter Zustand (z.B. "gesund", "brav", "M-fertig") oder auch ein vereinbarter Gebrauchszweck des Pferdes (z.B. Dressurpferd, Springpferd, Voltigierpferd, Zuchtstute) sein. Häufig sind solche Vereinbarungen aber nicht getroffen worden oder aber sie lassen sich nicht beweisen, weil sie nicht schriftlich festgehalten wurden.

Dann richtet sich die vom Verkäufer geschuldete Beschaffenheit des Pferdes nach der sog. gewöhnlichen Verwendung. Dabei wird darauf abgestellt, was der Käufer bei "Sachen" gleicher Art und Güte erwarten durfte. Bei uns ist das in der Regel die Eignung und Einsetzbarkeit als Reitpferd.

 Das Pferd muss also zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, d.h. bei der Übergabe (§ 446 BGB) an den Erwerber, mangelfrei gewesen sein.

Wenn sich dann Wochen oder gar Monate nach dem Kauf des Pferdes eine Problematik zeigt, stellt sich immer wieder die schwierige und alles entscheidende Frage: Bestand der Mangel bereits bei der Übergabe des Pferdes an den Käufer?

Wenn Verkäufer und Käufer beide Verbraucher (Privatkauf) sind, gilt für die Verjährung der Mängelansprüche grundsätzlich erst einmal die normale gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren! Quelle https://www.pferderecht-kanzlei.de/pferderecht/pferdekaufrecht/?mobile=1

Natürlich ist es dir unbenommen, deinerseits Ansprüche an den TA geltend zu machen. Das wird natürlich aufwendig, bist aber nicht chancenlos, wenn die damaligen Röntgenaufnahmen eindeutig einen Befund ergeben, der TA aber damals eindeutig keinen Befund diagnostiziert hat.

Es gibt Röntgenbilder aus der Zeit in der Du der Besitzer des Pferdes warst? Die wurden doch nicht ohne Grund gefertigt?! Darauf war, nach jetzigem Kenntnisstand, der Chip bereits zu sehen und kein Tierarzt hat Dich darauf hingewiesen? Komisch?!

Beim Verkauf an die jetzige Besitzerin war von diesen Röntgenbildern aber keine Rede? Hast Du da etwas verschwiegen?

sChrissi 
Fragesteller
 22.01.2018, 14:23

Die Bilder wurden damals angefertigt, als ich mich dazu entschied ihn zu verkaufen. Der Tierarzt hat mir aber gesagt, dass alles gut ist und ich mir keine Gedanken machen muss was seine Gesundheit angeht. Darauf habe ich mich natürlich verlassen - bin ja kein Tierarzt!

Die jetzige Besitzerin hat auch eine kleine AKU gemacht, bei der auch nichts aufgefallen ist. Er jetzt wo er nicht mehr klar läuft und wohl schmerzen hat.

Ich habe nichts verschwiegen - ich wusste ja selbst von nichts!

Lahmt dsd Pferd deswegen oder so?😅

also wenn du Pech hast kann sie dir das Pferd sogat zurückgeben und du musst ihr das geld wieder geben. Ein Käufer kannn grundsätzlicj 2Jahre von Kauf zurücktreten wenn das Pferd einen „mangel“ hat, was es nachweisbar auch schon vor dem Kauf hatte und es da noch nicht „erkennbar“ war oder man davon nichts wusste.

oder habt ihr im vertrag etwas anderes ausgemacht? Aber wenn nicht kann sie dir das Pferd innerhalb von 2Jahren wiedergeben wenn es etwas hat was es vorher auch schon hatte.

aber un sicher zugehen wie das ist würde ich nochmal wenn möglich einen Experten in dem thema fragen

sChrissi 
Fragesteller
 21.01.2018, 19:25

Aktuell läuft er nicht im Takt, ich denke schon das es ihm schmerzt.

sChrissi 
Fragesteller
 21.01.2018, 19:27

Der Mangel war selbst mir nicht bekannt. Ich habe ihr noch geholfen mit den Röntgenbilder von damals und jetzt sowas...

Selistylerqueen  21.01.2018, 21:25
@sChrissi

Ich an deiner Stelle würde abwarten was die Käuferin macht. Und wenn sie Scahdenersatz oder so will, würde ich mir �professionelle� Hilfe holen und gucken wie die Rechtslage in deinem Fall ist :)

wünsche dir viel Glück

sChrissi 
Fragesteller
 22.01.2018, 14:24
@Selistylerqueen

Danke!

Lt. Rücksprache mit einem Anwalt, kann das auch nicht mein Problem sein, wenn ein Tierarzt das übersieht. Ich habe mich ja auf ihn verlassen & ihn dem Fall hat er zwei mal nicht richtig geschaut.

Heklamari  22.01.2018, 15:11

ein "gebrauchtes" Pferd hat nur ein Jahr Gewährsmangelschutz;

also ist sie noch "in der zeit" den KAuf rüchabzuwickeln und du bist vermutlich in der Pflicht. Es gibt Spezialanwälte für Pferde-Sachen, die Erstauskunft ist nicht so arg teuer, wenn du keinen Rechstschutz hast...

sChrissi 
Fragesteller
 24.01.2018, 16:10
@Heklamari

Ich hoffe wir bekommen das außergerichtlich geklärt. Mein Tierarzt muss ich da rechtfertigen.

Privatverkauf?

sChrissi 
Fragesteller
 21.01.2018, 18:50

Ja Privatverkauf

Magnumnautica  21.01.2018, 18:56
@sChrissi

In Deutschland denke ich nicht. Ich würde hierzu jedoch deine Frage in einem Rechtsforum stellen, ich bin bloß BWL Student ;)