Gefahr Gefahr bitte hilft mir?

13 Antworten

Wie bist Du den an den Vertrag gekommen?

Wo hast Du das Pferd gekauft?!?

Internationale Geschäfte ist kein Ding, Klagen in Deutschland ist gar kein Thema genauso wie in Ungarn. In der Regel hat man gute Chancen, wenn die Leute das öfters machen, dass sie Kontakte nach Deutschland haben und somit einen Anwalt hier kennen.

Das man mal jemanden verklagt kommt vor, ebenso wird man auch mal Verklagt, auch aus dem Ausland!

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Kommt darauf an ist nicht selten der Spruch des Anwalts.

Wenn Du einen gültigen Vertrag über die Abnahme des Pferdes unterschrieben hat, ist der Erfüllungsort der Stall wo das Pferd steht. So kann durchaus das Gericht wo der Verkäufer sitzt zuständig sein.

Nicht wenig hängt von der Klagebegründung ab. Je nach Klagebild, ergeben sich bei dem selben Vertrag unterschiedliche Gerichtsstände. Ebenso ist es die Frage nach welchem Recht Ihr den Vertrag abgeschlossen habt? Ein Vertrag auf deutsch, begründet nicht zwingend, deutsches Recht.

Bei einer unstrittigen Summe von 2900 Euro würde ich einfach aus Spaß einen Anwalt beauftragen, die 500 Euro wären mir es Wert.

Natürlich kann man auch noch versuchen Betrug mit ins Boot zu holen, erschleichen von Leistungen!

Du solltest das Prozessrisiko nicht unterschätzen! 2900 Euro ist doch nichts. Da kommen noch Maßnahmen der Haltung und des Werthaltet zu. So können bis das wirklich hier in Deutschland verhandelt wird, Monate vergehen. So bist Du je nach Umfeld schnell man über die 10 000 Euro die aufgerufen werden.

Weit haben über whatsapp hin und her geschrieben und dann sagte ich ihr zu und verlangte noch einen Kaufvertrag. Den schickte sie mir zu nachdem ich ihr vor und Zunamen gab, damit sie den Käufer da eintragen kann und ihre angebliche Adresse, aber wer weiß, ob sie da in Ungarn in der Straße wirklich wohnt. Dann schickte ich ihr den unterschrieben wieder zurück, weil auf dem Smartphone kann man mit den Finger unterschreiben da gibt es so eine Bild Bearbeitung Mit Stift. Dann heute Nacht gegen 03:00 Uhr schrieb ich ihr, dass ich das Pferd doch nicht möchte, da es Probleme mit dem offenstall geben könnte usw. und ich den Vertrag nicht möchte und das Pferd auch nicht. Dann wurde die ungemütlich und sagte dumme fot*e und böse Smileys sendete sie auch und das dahinter Arbeit steckt und sie schon die Anzeige bei kijiji Kleinanzeigen entfernt hat(die hat sie seitdem auch nicht wieder reingestellt)! Und drohte mir zur Polizei zu gehen, obwohl man ja eigentlich damit nicht zur Polizei geht, sondern sich einen Anwalt nimmt,oder? Ich hoffe nur sie hat noch nichts unternommen und verkauft das Pferd einfach weiter. Was soll ich denn jetzt tun? Abwarten ob was kommt?

@Polyyyy

Heikel, grundsätzlich ist der Vertrag gültig, ob ein Widerspruch nach Fernabsatz möglich ist halte ich für fragwürdig.

Polizei kann sie machen , kann Dir Betrug unterstellen.

Wie wäre das Pferd bei Dir angekommen?

@StRiW

Ich habe noch keinen Stall und sollte sie dann das Pferd liefern und ich würde verlieren, dann würde ich das Pferd zu Bekannten nach Polen liefern lassen.

Sie kann natürlich zur Polizei gehen, wobei sie das vermutlich nur sagt, um dich jetzt unter Druck zu setzen. Denn Geld bringt ihr das ja nicht. Das eine ist Strafrecht (Anzeige bei der Polizei), das andere Zivilrecht (Einklagen der ausstehenden Forderung + uU Schadenersatz).

aber da stand sowas drauf wie Eigentumsübertragung: Erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises geht das Pferd im Eigentum des Käufers über.

Ja sicher. Ein allgemein üblicher Passus in Kaufverträgen. Der Käufer ist somit verpflichtet zur Bezahlung des Vertragsgegenstands an den Verkäufer, der Verkäufer zur Übereignung der bezahlten Sache an den Käufer.

Verträge gelten im übrigen auch mündlich, daher ist es eigentlich wurscht, ob du schon unterschrieben hast. Du hast ja anscheinend irgendwann mal gesagt, dass du das Pferd kaufst, richtig?

Kann hier keiner wissen, wie das für dich jetzt endet. Beim nächsten mal besser vorher genau überlegen, was man möchte und ehe man Zusagen macht.

Also mein Anwalt hat gesagt das die ja dann hier in Deutschland klagen müssten auf Abnahme des Pferdes und das werden die sicherlich nicht tun!

@Polyyyy

Vermutlich. Geht ja jetzt auch nicht um eine wirklich hohe Summe, die Aufwand und Kosten einer Klage rechtfertigen würden. Zudem ist sie wahrscheinlich besser bedient, das Pferd einfach anderweitig zu verkaufen.

@Polyyyy

gerichtsstand ist gewöhnlich der wohnort es VERkäufers.

ob du nur zur verhandlung kommst oder nicht, ist ziemlich suppe.

vollstreckt wird innerhalb der gesamten EU.

@Hjalti

die verkäuferin geht nicht zur polizei, sondern zum gericht und besorgt sich einen vollstreckbaren titel.

dann klingelt der gerichtsvollzieher.

ungarn ist in der EU. vollstreckt wird EU weit.

@pony

Wegen 2.900€...? Bis sie einen Titel erwirkt hat, zahlt sie das schon mal an Anwaltskosten...

Du hast einen Vertrag unterschrieben, und da kannst du nun nicht einfach sagen, „ich hab es mir anders überlegt“. Überlegen muß man, BEVOR man etwas unterschreibt. Besoffen zu sein, schützt davor nicht; sonst würde ja jeder, der aus einem Vertrag raus will, einfach sagen, er sei besoffen gewesenWas Dir nun schlimmes passieren kann, ist, dass du zusätzlich zum Kaufpreis auch noch für die Unterhaltskosten dort aufzukommen hast, wenn du das Pferd nicht schleunigst abnimmst.

Du könntest höchstens versuchen, dich gütlich zu einigen, indem du eine Abstandsumme zahlst.

Wie wäre es wenn du erstmal langsam alle Infos gibst?

  1. Wie alt bist du? (sprich u18/ü18, ggf. aufch u21/ü21)?
  2. Wer ist der Verkäufer (privat/gewerblich)?
  3. Ist der verkäufer deutsch oder ungar?
  4. Wann hast du das pferd gekauft?
  5. Was wurde genau ausgemacht?

So wie du das schreibst hört sich das an als hättest du heute nacht besoffen mit whatsapp ein pferd gekauft

Ich bin 30 und ja die Verkäuferin ist aus Ungarn und spricht angeblich wenig deutsch! Sie hat mir halt den Vertrag geschickt den ich dann hier auf meinen Smartphone mit dem Finger unterschrieben habe. Da gibt es so eine Funktion wie man das machen kann und was unter anderem auf dem Vertrag stand, habe ich ja oben in meiner Frage rauf geschrieben!
Sollte die wirklich zur Polizei gehen, dann ist das ja ein hin und her und das weiß sie ja und das Pferd darf sie dann nicht weiter verkaufen und somit steigen Unterhaltskosten weiter für sie nach.

@Polyyyy

du hast immer noch nciht gesagt was sache ist:
- hast du das Pferd gesehen oder "online" gekauft UND von einer Händlerin?

in dem Fall, das Fernabsatzrecht gilt auch für ausländische Händler die den Deutschen Markt bedienen. Sobald du die Widerrufsbelehrung erhalten hast gelten 14 Tage.

@geheim007b

ich habe das Pferd auf Videos gesehen. Fertig! Ja sie kommt aus Ungarn! Im Vertrag steht nichts von widerrufsbelehrung. Und nun? Habe ihr ja schriftlich ein paar std nachdem ich unterschrieben hatte geschrieben das ich den Vertrag zurück ziehe und ich kein Interesse mehr habe!

@Polyyyy

Sorry, aber so klappt das nicht, es geht um die Details

Woher kanntest du das Pferd? Webseite auf deutscher Sprache das sich klar an den deutschen Markt richtet? Evt. ein deutsches Portal zur Vermittlung?

Ausschlaggebend ist ob das deutsche Fernabsatzgesetz angewendet werden kann, da hatte ich einen Artikel verlinkt. Da internationales Recht schwierig ist, wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

@geheim007b

Also mein Anwalt hat gesagt das die ja dann hier in Deutschland klagen müssten auf Abnahme des Pferdes und das werden die sicherlich nicht tun!

@Polyyyy

müsst sie. Wenn du schon mit einem Anwalt gesprochen hast, warum dann noch die Frage? Er wird die Situation sicherlich richtig einschätzen.

@Polyyyy

sie geht zum gericht und holt sich eine verfügung.

Von Experte Heklamari bestätigt

So, wie du deine Frage formuliert hast, habe ich den Eindruck, du koenntest noch minderjaehrig sein. Wenn das so ist, ist der Kaufvertrag sowieso noch nicht voll wirksam und deine Eltern koennen der Verkaeuferin einfach mitteilen, dass sie dem Vertrag nicht zugestimmt haben und auch nicht zustimmen werden. Damit waere die Sache dann erledigt.

Bist du aber wider Erwarten doch schon volljaehrig, dann bist du nun auch an den Vertrag gebunden, musst den vereinbarten Preis bezahlen und das Pferd abnehmen. Vielleicht laesst sich die Verkaeuferin aber auch darauf ein, den Vertrag gegen eine Einmalzahlung aufzuheben. Sei freundlich zu ihr und versuche, mit ihr eine einvernehmliche Loesung zu finden.

sie ist volljährig.

sie schreibt aber immer so wirr.