Überforderte Käuferin möchte Pferd zurückgeben - und vollen Kaufpreis zurück

8 Antworten

Kein Recht auf Rückgabe, bloß weil Wendy zu zaghaft ist sich bei dem testenden Pferd durchzusetzen!

Biete den Rückkauf gegen 20 % an und lasse ihr nur 3 Tage Bedenkzeit. Sag ihr ganz klar, dass sie KEIN RückgabeRECHT hat.

Hallo, ich danke für eure hilfreichen Antworten. Ich habe Ihr geschrieben, dass ich das Pferd zurücknehme mit ärztlicher Untersuchung. Sie bekommt ihr Geld abzüglich 300 Euro. Diese 300 Euro bekommt sie nach 2 Wochen, wenn ich festgestellt habe, dass es meinem Pferd körperlich gut geht. Außerdem muss sie das Pferd bringen. Find ich fair für sie, denn sie bekommt ihr komplettes Gled wieder, wenn alles i.O. ist.

Nun ratet mal, was ich 2 Tage später für eine Antwort bekam. Sie hat sich nochmal mit einer Trainerin unterhalten und sich entschlossen Karma doch zu behalten. Sie möchte erstmal Vertrauen aufbauen mit Bodenarbeit etc. Naja, was soll man davon halten???!!

Was steht in eurem Vertrag drin? Wenn ihr Eigenschaften zugesichert habt (lieb, sanft, Verlasspferd, für Anfänger geeignet usw.), und das Pferd geht ihr durch, dann hat sie sehr wohl einen Anspruch auf Rücknahme. In zwei Monaten kann man ein Pferd zwar völlig verreiten - aber ihr müßt beweisen, dass die Käuferin die Ursache war.

Ich würde definitiv einen neuen Vertrag machen. Wie DerCAM schon begründet hat, ist der alte Vertrab abgewickelt.

Und handeln würde ich auf jeden Fall, Du wirst dann sehen, wie weit sie runter gehen, was den Rückkaufpreis angeht. Eventuell trägt auch die Käuferin noch einen gesundheitlichen Check, z.B. durch einen manuellen Therapeuten, oder eine AKU oder auch, dass Dein Hufbearbeiter mal drauf sieht, wie in der Zwischenzeit mit den Hufen umgegangen wurde und, und, und.

Du hast recht. Eine Untersuchung wäre wirklich sinnvoll. Wer weiß, was da los ist..

@Odin08

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist nichts los als dass es an Pferdeverstand mangelt. Das reicht schon, um so ein Tier aus der Bahn zu werfen. Schau Dir auf jeden Fall bei denen vor Ort an, wie Deine Stute derzeit lebt und wie sie mit ihr umgehen, vielleicht ist Dir der Haken an der Sache sofort sonnenklar und Du kannst auf die eine oder andere Untersuchung verzichten.

@Baroque

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist nichts los als dass es an Pferdeverstand mangelt.

Das isses... wie so oft :))

Rein rechtlich hat die Dame keine Chance. Kaufvertrag ist Kaufvertrag, die Kaufsache war zum Zeitpunkt der Uebergabe frei von Sach- und Rechtsmaengeln (einfach mal unterstellt) und ein Ruecktrittsrecht hattet ihr auch nicht vereinbart. Also kann sie mit dem Pferd jetzt machen, was sie will. Sie kann es behalten, an nen Pferdemetzger verkaufen oder was auch immer.

Wenn du es aber zurueck haben willst, muesst ihr das halt aushandeln. Der damalige Verkaufspreis mag auf eine solche Verhandlung zwar einen Einfluss haben, rechtlich hat er aber keinen. Ihr fangt dann also quasi wieder bei Adam und Eva an.

Vielen Dank für deine Antwort. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen. :)

Nö, auch bei Pferden gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist. Es kommt sehr darauf an, was im Kaufvertrag steht.

@Menuett

Was willst du denn hier mit der "Gewaehrleistung"? Die Kaeuferin macht doch ueberhaupt keine Sach- oder Rechtsmaengel geltend sondern sie will vom Kauf zuruecktreten, weil sie mit der Kaufsache nicht klar kommt. Das ist aber doch kein Sachmangel sondern einzig und allein ein Problem der Kaeuferin.

@DerCAM

Wenn der Verkäufer ein "artiges, anfängergeeignetes, verträgliches" Pferd verkauft hat, und es stellt sich heraus, dass es das nicht ist, dann ist das ein Sachmangel. Dann hat die Verkäuferin ein Recht Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz. Ja, Pferde müssen die zugesicherten Eigenschaften haben, da greift tatsächlich die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Im ersten halben Jahr muß der Verkäufer nachweisen, dass er keine falschen Angaben gemacht hat. Nach einem halben Jahr kommt es zur Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat.

So einfach läuft das nicht beim Tierverkauf.

@babydoll5

Nö, auch bei Pferden gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist. Es kommt sehr darauf an, was im Kaufvertrag steht.

Das ist Unsinn - diese gilt für Pferdehändler und nicht bei Privatverkäufen... Wäre ja auch unzumutbar für 2 Jahre die Box weiter zu finanzieren für den Fall, daß das verkaufte Pferd plötzlich zurückkommt.

Und nur weil jemand mit dem Pferd nicht klarkommt, so ist das noch lange kein Rückgabegrund.

@Menuett

Erst einmal haben wir es hier anscheinend mit einem Privatverkauf zu tun. Zwar haftet auch ein privater Verkaeufer dann 24 Monate im Rahmen der sog. "Gewaehrleistung", wenn er diese vertraglich nicht ausdruecklich ausgeschlossen hat, die Beweislastumkehr waehrend der ersten 6 Monate gibt es aber bei Privatverkaeufen nicht.

Also muss der kaeufer nicht nur das Vorliegen eines Sachmangels beweisen (das muss er im Betreitensfall immer) sondern ggf. auch, dass dieser Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden war.

Er muesste in deinem Beispiel also erst einmal beweisen, dass ihm das Pferd wirklich als "artige, anfängergeeignet, verträglich" verkauft wurde, dann muesste er beweisen, dass es dies tatsaechlich nicht ist und letztendlich muesste er auch noch beweisen, dass es dies schon von Anfang an nicht war.

Wurde die "Gewaehrleistung" jedoch wirksam ausgeschlossen, muss er zusaetzlich noch beweisen, dass von ihm nachgewiesene Sachmangel dem Verkaeufer auch bekannt war bzw. bekannt sein musste und von diesem in der Absicht verschwiegen wurde, den kaeufer zu taeuschen und somit einen hoeheren Preis zu erlangen.

So viel zu deinem Beispiel und der "Gewaehrleistung". Dieses hat aber mit dem hier dargestellten Fall nichts zu tun. Nirgends ist hier die Rede von einem bockigen Gaul, der als "lieb und brav" verkauft wurde. Nicht einmal die Kaeuferin behauptet dies!