Kann man sich nicht geleistete Pausen auszahlen lassen?
Guten Tag
Ich frage im Auftrag meines Vaters... da er der Meinung ist, hier läuft was nicht mit rechten Dingen.
Er ist seit über 30 Jahren in einer Firma angestellt und hat zu 99% immer 30 min. Pausen gehabt.. Alles schön und gut.
Firma wurde vor einigen Jahren dank Insolvenz aufgekauft, seitdem gibt es mehrere neue Personaler.
Heute kommt einer dieser Personaler auf ihn zu und frägt ihn, wieso er die Jahre hinweg nur 30 statt 45 min. (die ihm anscheinend gesetzlich zustehen) Pause gemacht hat.
Laut der Aussage meines Vaters war und ist das in der kleinen (ca. 20 Mitarbeier) Firma seit Jahren gang und gebe und wurde seit jeher auch von der Obrigkeit so weitergegeben und auch eingehalten.
Vertraglich sind auch 45min. angegeben.
Nun stellt sich mir die Frage..
Die Firma sieht doch sowas ganz easy im Zeiterfassungssystem.
Wieso sollte man Ihn erst Jahre später darauf ansprechen??
Beim Charakter des Chefs wäre es gut möglich, dass er das Absichtlich gemacht hat... Sozusagen wurde Arbeitszeit geschenkt.
Gibt es hier irgendeine rechtliche Möglichkeit, diese 15 min. differenz Arbeitszeit einzuklagen?
grüße!
6 Antworten
Dein Vater hat all die Jahre das akzeptiert, was ihm nun - in Nachhinein durch die Betriebsübernahme - nicht mehr passt.
Die Firma sieht doch sowas ganz easy im Zeiterfassungssystem
Auch er hat das gesehen und war mit der (Nicht-)Berechnung der Pausenzeiten ganz offensichtlich einverstanden, sonst hätte er sich zeitnah zur Wehr setzen können/sollen.
Beim Charakter des Chefs ...
Dem steht ja auch ein Nichthandeln, eine Akzeptanz Deines Vaters gegebüber
Gibt es hier irgendeine rechtliche Möglichkeit, diese 15 min. differenz Arbeitszeit einzuklagen?
Pausenzeiten kann man rückwirkend nicht machen. Allerdings stehen dem nicht bezahlte Arbeitsstunden entgegen.
Dafür besteht ein Lohnanspruch. Zu berücksichtigen sind dabei
- gesetzliche Verjährungsfristen und
- vertragliche Ausschlussfristen.
Vertragliche Ausschlussfristen betragen i.d.R. 3 Monate. Forderungen - außerhalb - vertraglicher Ausschlussfrist ist eine Geltendmachung von Forderungen (i.d.R.) ausgeschlossen.
Arbeitspausen sind verpflichtend. Die bekommt man grundsätzlich NICHT ausgezahlt.
Im Gegenteil bekommt man ganz große Schwierigkeiten, wenn es wegen der Nichteinhaltung zu einem Unfall kommt.
Arbeitspausen sind verpflichtend.
... und es gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass diese auch eingehalten werden (können).
Dann hätte er vielleicht mal in seinen Vertrag schauen sollen.
Nein, Mindestpausen kann man nicht kürzen und entsprechend auch nicht vergüten.
Da steht ja nix anderes, mal abgesehen davon, dass "grundsätzlich" nicht haltbar ist. Unter Tage oder Kurzpausen bei arbeiten am Band gehören zur Arbeitszeit. Des Weiteren gibts noch individuelle Regelungen, die abweichen können
Nein.
Der Sinn der gesetzlich vorgeschriebenen Pause ist es die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Das kann nicht nachträglich mit Geld gemacht werden.
Das Gebahren der Firma war jahrelang illegal und wäre im Ernstfall sehr teuer geworden.
Nebenbei: auch als Arbeitnehmer sollte man sich immer über seine Rechte und Pflichten informieren!
Das Gebahren der Firma war jahrelang illegal und wäre im Ernstfall sehr teuer geworden.
Unter der Voraussetzung, dass die tägliche Arbeitszeit nicht länger als 9 Stunden ist:
Was soll an einer "nur" 30-minütigen Pause (statt einer vertraglichen 45-minütigen) "illegal" sein?!?
Ich beziehe mich hier auf die Aussage:
Heute kommt einer dieser Personaler auf ihn zu und frägt ihn, wieso er die Jahre hinweg nur 30 statt 45 min. (die ihm anscheinend gesetzlich zustehen) Pause gemacht hat.
Das macht eigentlich nur bei Arbeitszeiten > 9h Sinn.
Das ist zwar richtig - bleibt aber letztendlich nur Spekulation, da wir konkret überhaupt nichts über die Arbeitszeiten wissen.
Naja nun. Ich kann nur mit den Informationen arbeiten, die ich vom Fragesteller bekomme.
Und wenn ihm die 45 Minuten "gesetzlich zustehen", dann handelt die Firma schlicht illegal.
Bei der konkreten Fragestellung kann man auf die Formulierung "die ihm anscheinend [!!] gesetzlich zustehen" wohl nicht allzu viel geben.
Nein.
Wenn er eine Pause nicht genutzt hat, dann ist das sein Kaffee. Da gibts nicht nachträglich für Jahrzehnte was erstattet.
Und warum hat er seinen eigenen Arbeitsvertrag nicht gekannt?
Sorry, versehentlich "hilfreich" gedrückt.
Pausenzeiten werden grundsätzlich nicht vergütet.