Kann man sich entscheiden einen Job doch nicht anzunehmen wenn man den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat?

6 Antworten

Hi,

wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich auch an diesen halten, das sollte wohl jedem klar sein.

  • Zu einer Strafzahlung kommt es durch Vertragsbruch, der zu den strafbewehrten Leistungsstörungen zählt. Arbeitnehmer müssen die Vertragsstrafe aus dem Arbeitsvertrag in der Regel zahlen, wenn sie:
  • die Beschäftigung gar nicht erst aufnehmen (weder zum ersten Arbeitstag noch an irgendeinem anderen Tag erscheinen – hat zudem ein fristlose Kündigung zur Folge)
  • Die Vertragsstrafe beläuft sich auf die Höhe des Entgelts, dass er in der Zeit bekommen hätte, bis die Kündigungsfrist abgelaufen wäre.

https://www.arbeitsvertrag.org/vertragsstrafe/

Woher ich das weiß:Recherche

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Es kann sein, dass du diesen erst NACH der Arbeitsaufnahme kündigen kannst. Dann müsstest du wenigstens die Kündigungsfrist arbeiten.

Aber wenn eine andere Firma dich so lange, mit der Zusage warten lässt, muss sie dir auch zugestehen, dass du dann erst fristgemäß den bestehenden Vertrag auflösen kannst.

im Arbeitsvertrag sind die Kündigungsfisten aufgeführt. Daran musst dich halten

es gibt auch Verträge, die eine Kündigung VOR Arbeitsaufnahme ausschliessen; dann hast die berühmte A-Karte.

wenn du den Vertrag unterschrieben hast, kannst du entsprechend der im Vertrag genannten Kündigungsfristen schriftlich kündigen. Vertrag ist bindend.

Meist ist eine Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Begründung mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden.