Kann man sich entscheiden einen Job doch nicht anzunehmen wenn man den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat?
Ich schicke derzeit viele Bewerbungen ab, wobei mir einige Stellen natürlich mehr gefallen als andere.
Meine Sorge hier: Was wenn ich ein Jobangebot von einer Firma bekomme, aber noch auf die Rückmeldung einer anderen Firma mit einer interessanteren Stelle warte?
Schließlich kann ich wohl kaum Wochen oder Monate warten bis ich eine Rückmeldung bekomme. Wenn ich dann den Arbeitsvertrag bei der weniger interessanten Stelle unterschreibe, und erst später klar wird dass ich auch ein Angebot für eine interessantere Stelle bekomme, kann ich dann noch zur interessanteren Stelle wechseln und zur weniger interessante Stelle nicht antreten? Obwohl ich schon unterschrieben hatte?
Falls ich Schadensersatz an das Unternehmen zahlen müsste, wie hoch ist der ungefähr?
6 Antworten
Hi,
wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich auch an diesen halten, das sollte wohl jedem klar sein.
- Zu einer Strafzahlung kommt es durch Vertragsbruch, der zu den strafbewehrten Leistungsstörungen zählt. Arbeitnehmer müssen die Vertragsstrafe aus dem Arbeitsvertrag in der Regel zahlen, wenn sie:
- die Beschäftigung gar nicht erst aufnehmen (weder zum ersten Arbeitstag noch an irgendeinem anderen Tag erscheinen – hat zudem ein fristlose Kündigung zur Folge)
- Die Vertragsstrafe beläuft sich auf die Höhe des Entgelts, dass er in der Zeit bekommen hätte, bis die Kündigungsfrist abgelaufen wäre.
Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Es kann sein, dass du diesen erst NACH der Arbeitsaufnahme kündigen kannst. Dann müsstest du wenigstens die Kündigungsfrist arbeiten.
Aber wenn eine andere Firma dich so lange, mit der Zusage warten lässt, muss sie dir auch zugestehen, dass du dann erst fristgemäß den bestehenden Vertrag auflösen kannst.
im Arbeitsvertrag sind die Kündigungsfisten aufgeführt. Daran musst dich halten
es gibt auch Verträge, die eine Kündigung VOR Arbeitsaufnahme ausschliessen; dann hast die berühmte A-Karte.
wenn du den Vertrag unterschrieben hast, kannst du entsprechend der im Vertrag genannten Kündigungsfristen schriftlich kündigen. Vertrag ist bindend.
Meist ist eine Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Begründung mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden.