Kann man Schwarzarbeit in den Lebenslauf eintragen?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

nein 63%
ja 38%

11 Antworten

Naja, ich würde es dann besser nicht als Schwarzarbeit deklarieren. Und es würde überhaupt nur Sinn machen, wenn die Tätigkeit einschlägig war für die Stelle auf die Du Dich bewirbst.

Nehmen wir mal an, Du würdest Dich auf eine handwerkliche Stelle bewerben- dann würdest Du natürlich nicht schreiben, daß Du schon z.B. in Schwarzarbeit Fliesen verlegt hast, sondern, daß Du das schon mal für die Familie und oder Freunde unentgeltlich gemacht hast und, daß das gut klappte.

Meine Große z.B. würde, wenn sie sich auf was handwerkliches bewerben würde, sogar wahrheitsgemäß schreiben, daß sie oft bei mir auch Handwerksarbeiten durchgeführt hat und ggf. welche. Das Tapezieren würde sie dann besser unterschlagen, da der Erfolg nicht gerade supertoll.(-; (ich kann es auch nicht )-:), aber Fliesenlegen, Parkett verlegen, Laminat verlegen, Streichen, Gartenhaus aufstellen, Möbel aufstellen ..... alles bestens- z.Teil besser als Arbeiten, die ich von Handwerkern habe durchführen lassen (einen Teil der Arbeiten vergab ich an Handwerker, damit alles schneller fertig wurde-( das ist der Teil, wo schlimmer gepfuscht wurde)).

Wenn sie sich in der Pflege bewerben würde, dann würde sie halt schreiben, daß sie bei der Pflege meiner Mutter beteiligt war und was sie da dann selbstständig gemacht hat.

Aber das alles war natürlich keine Schwarzarbeit. Wenn Du Dir irgendwelche Kenntnisse in Schwarzarbeit angeeignet hast, mußt Du es halt anders verpacken.

Daß Schwarzarbeit illegal ist, brauche ich Dir sicher nicht zu sagen.

Daß man manchmal dazu regelrecht gezwungen ist, selbst, wenn man es nicht will, weil der Arbeitgeber nur Schwarzarbeiter will, und man den Job sonst nicht bekäme, liegt auch z. Teil an der überbordenden Bürokratie, die Arbeitgeber abschreckt, gar nicht mal immer an Steuerhinterziehungsabsicht und Absicht von Hinterziehung von Sozialbeiträgen. Die fallen bei vielen Jobs kaum ins Gewicht.  Es ist oft echt das erstere.

Ich selbst wollte in meinem Betrieb alles offiziell und legal machen. Wahnsinn, was da auf mich zu kam. Ich habe das alles eine Steuerberaterin machen lassen (extra Kosten)- weil überfordert. Noch Behördenterz Jahre später- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. spätere Betriebsprüfung durch Rentenversicherung, Anfrage der Künstlersozialkasse und was nicht alles.

Seitdem, obwohl  Jahre dazwischen niemanden angestellt , jedes Jahr Anfragen der Berufsgenossenschaft. Naja, z.Zt. habe ich meine Große offiziell angestellt, weil dann die Krankenversicherung für sie günstiger ist (sie ist jetzt als Angestellte versichert, statt als Selbstständige. Obwohl sie mir natürlich auch weiter unentgeltlich helfen dürfte)

Und, ob ich sie einfach so unterstütze, oder sie angestellt habe, das Angestelltsein ist billiger bzgl. Krankenkasse.  Ihre selbstständige Tätigkeit versteuert sie selbstverständlich ordnungsgemäß- o.k. fallen keine Steuern an- Steuerfreistellung des Existensminimums- die Steuererklärung machrt auch für sie die Steuerberaterin


nein

Wie denn? "Und dann habe ich noch Berufserfahrung gesammelt, als ich auf dem Bau gearbeitet habe". Wenn Du da schwarz gearbeitet hast, gibt es keine Zeugnisse, da wurde nicht in die Krankenversicherung eingezahlt und nicht in die Rentenkasse.

Wenn das nicht so lange war, dann lieber eine Lücke im Lebenslauf, sonst wirst Du angezeigt. Nicht nur der AG macht sich da strafbar, sondern auch der AN.

lg Lilo

nein

Ja könnte man, aber dann wieder nein.

Nein, weil der Arbeitgeber dir nichts ausstellen kann.

 

ja

Wenn Du den neuen Arbeitgeber gleich abschrecken willst, solltest Du das deutlich dazuschreiben.

ja

Ja und direkt eine Kopie ans Finanzamt senden.

Natürlich mit der Summe die man Verdient hat.