Kann man persönliche Daten wirklich so einfach abgreifen?

4 Antworten

Du bekommst nirgendwo einfach so Daten zu fremden Personen. Du bekommst nicht mal Daten zu bekannten Personen.

ronnyarmin  04.08.2020, 13:27

Doch, die bekommt man.Eine Meldeauskunft kann Jeder bei der Stadtverwaltung einholen. Kostet Geld, aber die geben dir die Daten.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:34
@ronnyarmin

Und mit welcher Begründung?

Angenommen, jemandem würde jetzt auf Facebook eine Frau gefallen, die ihren Klarnamen und womöglich noch ihren Wohnort im Profil angibt.

Dann könnte er einfach so dort grundlos ihre Adressdaten bekommen und ihr womöglich auflauern, sie stalken usw.?

Oder der Ex, der seine Freundin nicht in Ruhe lassen will und die extra umgezogen ist deswegen usw.?

Das kann ja wohl nicht wahr sein...

DerHans  04.08.2020, 13:36
@Franz577

Stichwort "berechtigtes Interesse". Das muss man belegen.

Artus01  04.08.2020, 13:37
@Franz577

Doch, das ist wahr. Es sei denn die Person hat einen Sperrvermerk, den bekommt man aber nicht so einfach.

ronnyarmin  04.08.2020, 13:37
@Franz577

Ich habe bisher immer die zuletzt bekannte Meldeadresse angeben müssen. Also so ganz unbekannt darf die Person anscheinend nicht sein. Name und Wohnort alleine reichen nicht.

Und du solltest eine Begründung nennen. Wobei man sich die allerdings auch ausdenken könnte.

Artus01  04.08.2020, 13:38
@DerHans

Nö, das kann man auch einfach nur behaupten. "Die Person schuldet mir Geld" Keine Sa... kontrolliert das.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:45
@Artus01

Aber das ist doch ein irrsinniger Missstand, anderen so fahrlässig einfach Daten herauszugeben!

Artus01  04.08.2020, 13:46
@Franz577

Diese Frage musst Du hier nicht stellen, damit musst Du Dich an die entsprechenden Politiker wenden.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:53
@Artus01

Schon klar, aber ich kann es mir trotzdem nicht wirklich vorstellen, denn wenn das tatsächlich so einfach wäre, dann wären die Datenschützer dagegen schon längst Sturm gelaufen.

Und gerade Opfer von Stalking sehen in einem Wohnortwechsel oft ihre letzte Rettung. Wenn der Stalker die neue Adresse dann so leicht herausbekommt, was würde das dann nützen?

Du hingegen scheinst das irgendwie recht locker und als "ganz normal" zu betrachten.

Artus01  04.08.2020, 14:02
@Franz577

Das es so einfach ist weisst Du doch, Du hast den entsprechenden § im Meldegesetz doch selbst angegeben. Den gibt es auch nicht erst seit gestern und ist den Datenschützern längst bekannt. Die Tatsache das er immer noch existiert zeigt das er eben nicht den Datenschutz verletzt.

Und gerade Opfer von Stalking sehen in einem Wohnortwechsel oft ihre letzte Rettung. Wenn der Stalker die neue Adresse dann so leicht herausbekommt, was würde das dann nützen?

Hättest Du das BMG noch ein bisschen weiter gelesen hätte sich diese Frage erübrigt:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

Wie ich das betrachte ist unwichtig, denn es handelt sich um ein Gesetz das nimmt man hin oder regt sich darüber auf und versucht dagegen was zu unternehmen.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:16
@Artus01

§51 ist ja schön und gut, aber da bestimmen andere darüber, was ein "triftiger Grund" ist.

Und wenn einer dieser Gründe zutrifft, dann ist das Kind ja meist schon in den Brunnen gefallen.

Vielleicht möchte man dem aber auch einfach nur vorbeugen, weil man z.B. gewisses Unheil schon auf sich zukommen sieht.

Auch lässt sich manches gar nicht vorhersehen und man befindet sich vielleicht schon in Gefahr, ohne es zu wissen, weil sich bestimmte Personen schon Daten beschafft haben, ehe man sie sperren lassen konnte.

Was sagt denn der Gesetzgeber dazu?

Ich dachte, er muss zum Wohle des Volkes handeln...

Artus01  04.08.2020, 14:20
@Franz577

Natürlich bestimmen andere ob man einen Sperrvernerk bekommt oder nicht, sowas kann man sich nicht aussuchen. Dige wie man will vorbeugen etc. zählen hier nicht.

Was sagt denn der Gesetzgeber dazu?

Das Steht doch in § 51 BMG. Natürlich sollte der Gesetzgeber zum Wohle des Volkes handeln, es reicht aber schon wenn er nicht dagegen handelt.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:26
@Artus01
es reicht aber schon wenn er nicht dagegen handelt

Das tut er aber, wenn er Hinz und Kunz ermöglicht, so leicht an meine Daten zu kommen.

Artus01  04.08.2020, 14:36
@Franz577

Das ist eine Frage die Du woanders klären musst, ich sehe das nicht so.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:42
@Artus01
ich sehe das nicht so

Ach, du siehst das nicht so...

Und warum nicht, wenn ich fragen darf?

Beispiel:

Du kennst den Namen von jemandem, auf den du eine riesengroße Wut hast und dem du irgendwas antun möchtest.

Du holst dir nun so eine Auskunft ein und schwupps, hast du seine Adresse.

Du fährst hin, zerkratzt sein Auto, zerstichst seine Reifen und wenn du ein ganz böser Junge bist, legst du vielleicht sogar noch einen Brand.

Das alles wurde möglich, weil dir so ein netter Sachbearbeiter die Adresse von jemandem gegeben hat, die dich eigentlich gar nichts angeht.

Toller Handlung zum Wohle des Volkes, muss ich schon sagen...

Artus01  04.08.2020, 15:35
@Franz577
Du holst dir nun so eine Auskunft ein und schwupps, hast du seine Adresse.
Du fährst hin, zerkratzt sein Auto, zerstichst seine Reifen und wenn du ein ganz böser Junge bist, legst du vielleicht sogar noch einen Brand.

Du hast wohl nicht richtig gelesen, was für ein Auto der betreffende besitzt kannst Du so nicht erfahren.

Aber es ist auch kaum etwas leichter als zu erfahren wem welches Auto gehört, der Zentralruf der Autoversicherer leistet da gute Dienste. Und bevor Du nun fragst:

Ja, das sehe ich nicht so.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 16:15
@Artus01
was für ein Auto der betreffende besitzt kannst Du so nicht erfahren.

Ach komm, bist du wirklich so naiv? Wenn ich vor dem Haus der erfragten Person bin und dort ein Auto im Hof steht, wem wird das dann wohl gehören?

Und selbst wenn da kein Auto steht, dann kann man trotzdem irgendwas anderes anstellen oder der Person mal auflauern etc.

Aber es ist auch kaum etwas leichter als zu erfahren wem welches Auto gehört, der Zentralruf der Autoversicherer leistet da gute Dienste.

Ja, wenn ein Unfall passiert ist und dann tauschen die Unfallgegner sowieso ihre Daten aus.

Aber dort einfach anzurufen, um die Halterdaten des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen XY zu erfragen geht sicher nicht einfach so ohne Weiteres!

Artus01  04.08.2020, 17:21
@Franz577
Aber dort einfach anzurufen, um die Halterdaten des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen XY zu erfragen geht sicher nicht einfach so ohne Weiteres!

Doch geht es und es ist ein einfacher Weg.

Franz577 
Fragesteller
 05.08.2020, 08:26
@Artus01

Ok, werde ich testen und falls hier keine hinreichende Kontrolle stattfindet, ob die Abfrage berechtigt ist, über rechtliche Schritte nachdenken.

Denn das wäre ein grober Verstoss gegen den Datenschutz.

Es gibt genügend Verrückte auf der Straße und nur mal angenommen, man gerät mit einem von denen im Straßenverkehr in einen Konflikt, dann möchte ich kein Freiwild für dessen Aggressionen sein.

Wenn einem so jemand dann mithilfe einer simplen Halteranfrage ausfindig machen kann, dann gute Nacht!

Dich scheint es ja nicht zu stören, daß der Gesetzgeber deine Daten jedem Psychopathen auf dem Präsentierteller serviert...

Artus01  05.08.2020, 13:51
@Franz577
Es gibt genügend Verrückte auf der Straße

Die wirst Du auch mit einem noch stärkeren Datenschutz nicht aufhalten können.

Dich scheint es ja nicht zu stören, daß der Gesetzgeber deine Daten jedem Psychopathen auf dem Präsentierteller serviert...

Nein, es stört mich nicht besonders, denn es kommt immer auf Art und Umfang der Daten an. Sollte Dich sowas stören, dann vergiss nicht schnellstens Deinen Namen von Kligelschild und Briefkasten Deiner Wohnung zu entfernem.

Franz577 
Fragesteller
 06.08.2020, 15:36
@Artus01
Die wirst Du auch mit einem noch stärkeren Datenschutz nicht aufhalten können.

Nein, die Verrückten kann man nicht aufhalten, das stimmt.

Aber man kann zumindest versuchen, sich maximal vor ihnen zu schützen, indem man ihnen z.B. nicht leichtfertig irgendwelche sensiblen Daten an die Hand gibt.

Und so läuft es ja auch nicht!

Deine Aussage, das wäre "ein einfacher Weg" ist schlichtweg falsch!

Ich habe namlich nachgefragt und bekam diese Antwort:

"Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach § 8a PflVG die in Deutschland anerkannte Auskunftsstelle im Rahmen der 4 KH-Richtlinie. Aufgrund unserer gesetzlichen Aufgabe geben wir Auskünfte zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, sofern jemand behauptet, ein berechtigtes Interesse zu haben, also Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherer eines Fahrzeugs geltend machen will. Unsere Auskunft beschränkt sich auf die Angaben zum Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherer und dessen Kontaktdaten. Angaben zum Halter eines Fahrzeuges liegen uns nicht vor und werden weder telefonisch noch über unsere Webseite herausgegeben.

Nach § 8a PflVG sind wir allerdings auch verpflichtet, Halterdaten herauszugeben, sofern es zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, für die die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu gelten, wurde hierfür ein gesondertes Verfahren eingerichtet. Das Verfahren sieht vor, dass der Anfrager schriftlich anfragen und seine Identität nachweisen muss. Weiterhin fordern wir einen Nachweis für das Vorliegen eines Schadenfalls (z.B. polizeiliche Unfallaufnahme o.ä.) und den Schriftverkehr mit dem KH-Versicherer (z.B. Ablehnung der Regulierung). Die Ermittlung des Halters erfolgt über das Kraftfahrt- Bundesamt, da uns selbst keine Halterdaten vorliegen.

Wie Sie hieraus ersehen können, werden vom Zentralruf keine personenbezogene Daten ohne umfangreiche Prüfung der Berechtigung herausgegeben. Damit ist eine missbräuchliche Erlangung von Halterdaten ausgeschlossen."

Du siehst also, so leicht kommt man nicht an die Halterdaten und diese sind dem Zentralruf der Autoversicherer auch gar nicht bekannt!

Und wenn nun jemand bei meiner Versicherung anfragt und behauptet, mit mir in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein, dann wird die Versicherung erstmal mit mir in Kontakt treten, um diese Aussage zu verifizieren, bevor sie meine Daten herausgibt!

So, und jetzt kommst du...

Die geben die Daten auch massenweise zwecks GEZ raus.
Scheint aber kein Problem zu sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:41

GEZ gibt es doch gar nicht mehr, da inzwischen jeder Haushalt bezahlen muss.

Aber mich irritiert in dem Gesetz, daß die einfache Melderegisterauskunft nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist.

Es kann doch nicht sein, daß eine X-beliebige Person, die meinen Namen kennt, einfach so meine Adresse herausbekommen kann und die Anfrage nicht einmal begründet werden muss.

Was ist, wenn jemand mit einer Person noch eine "Rechnung" offen hat und sich rächen will etc.?

Damit könnte man Menschen ja teilweise in große Gefahr bringen.

ThadMiller  04.08.2020, 13:49
@Franz577

"GEZ gibt es doch gar nicht mehr, da inzwischen jeder Haushalt bezahlen muss."

Das schließt sich ja nicht aus. Wer denkst du meldet sich bei dir, wenn du umziehstt? Genau, diese Freunde.

"Was ist, wenn jemand mit einer Person noch eine "Rechnung" offen hat und sich rächen will etc.? Damit könnte man Menschen ja teilweise in große Gefahr bringen"

Hehe, so jemand geht sicher nicht zum Einwohnermeldemamt...

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:54
@ThadMiller
Hehe, so jemand geht sicher nicht zum Einwohnermeldemamt...

Wohin dann? Wenn es doch so einfach ist...?

ThadMiller  04.08.2020, 14:17
@Franz577

Die Frage ist doch, warum du denkst dein Name oder deine Anschrift wäre irgendwie ne Geheimsache.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:24
@ThadMiller

Weil ich immer noch selbst darüber entscheiden möchte, wer welche Informationen über mich bekommt.

Bestimmte Personen und staatliche Organe müssen natürlich diese Angaben haben, aber nicht Hinz und Kunz.

Die DSGVO ist jedenfalls ein Witz, wenn es auf anderem Wege so einfach möglich ist, Personendaten zu bekommen.

Ich habe mal auf einem Seminar gefragt, warum es keine Teilnehmerlisten mehr gibt und bekam zur Antwort, das wäre wegen der DSGVO.

Jeder Teilnehmer trägt aber ein Namensschild und ich könnte so theoretisch seine Privatadresse herausfinden?

ThadMiller  04.08.2020, 14:25
@Franz577

Ja und du kannst dich dann hinstellen und deren Häuser fotografieren. Auch dagegen können sie nichts tun.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:30
@ThadMiller

Wer mein Haus fotografiert, ist mir relativ egal.

Aber es gibt ja auch Leute mit weniger netten Absichten und man hat vielleicht Personen gegen sich, von denen man es gar nicht vermuten würde.

Und die sollen nicht einfach so ohne Weiteres an fremde Daten gelangen können.

PissedOfGengar  04.08.2020, 16:00
@Franz577
Weil ich immer noch selbst darüber entscheiden möchte, wer welche Informationen über mich bekommt.

Und ich will, dass Banken nicht Milliarden in Investmentgeschäften versenkt werden um dann vom Statt gerettet zu werden. Das Geld hätte ich lieber haben wollen.

Aber du siehst es geht nicht danach was man will!

Aber es gibt ja auch Leute mit weniger netten Absichten und man hat vielleicht Personen gegen sich, von denen man es gar nicht vermuten würde.

Und du denkst die rennen alle zum Meldeamt und bekommen da regelmäßig die Daten um dir dann zu Schaden. Das Meldeamt protokolliert wer über wen eine Auskunft haben wollte, also rennen diejenigen sicher nicht zum Amt.

Ich habe mal auf einem Seminar gefragt, warum es keine Teilnehmerlisten mehr gibt und bekam zur Antwort, das wäre wegen der DSGVO.

Die Teilnehmerliste wäre nicht gegen die DSGVO. Die sind nur zu faul gewesen euch eine Erklärung dazu im Einzelnen unterschreiben zu lassen. Dann sind die Listen OK. Wird überall anders auch so gemacht.

Wer die Gebühr bezahlt und und ein "berechtigtes Interesse" belegt, bekommt selbstverständlich Auskunft vom Einwohnermeldeamt.

Da reicht eine unbezahlte Rechnung.

Anonymus528371  04.08.2020, 13:35

Jawohl, so ist es!

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:36

Ok, aber ein Klassentreffen organisieren zu wollen, ist sicher kein "berechtigtes Interesse".

DerHans  04.08.2020, 13:37
@Franz577

Da kommt es auf das Wohlwollen des Beschäftigten an. Das kann man so oder so auslegen.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 13:43
@DerHans

Ok, aber es kann doch nicht sein, daß eine X-beliebige Person, die meinen Namen kennt, einfach so meine Adresse herausbekommen kann und die Anfrage nicht einmal begründet werden muss.

Was ist, wenn jemand mit einer Person noch eine "Rechnung" offen hat und sich rächen will? Das "Klassentreffen" könnte ja auch einfach nur ein Vorwand sein.

Damit könnte man Menschen teilweise in große Gefahr bringen und dies darf nicht vom "Wohlwollen" eines Sachbearbeiters abhängen, sondern muss an klare Regeln gebunden sein.

PissedOfGengar  04.08.2020, 14:09

Ein berechtigtes Interesse ist NICHT notwendig.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 14:27
@PissedOfGengar

Heißt also, der Stalker findet sein Opfer immer und überall.

Ganz prima!

PissedOfGengar  04.08.2020, 14:29
@Franz577

Lass mich erstmal meine Antwort fertig schreiben, dann hast deine Erklärung.

Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG jeder bekommen.

Eine solche Auskunft ist NICHT an ein berechtigtes Interesse geknüpft. Man braucht also keinen Grund dafür um die Auskunft zu bekommen.

Man muss lediglich ein paar Formalitäten erfüllen:

  • schriftlichen Antrag stellen
  • Angaben über sich selbst und die gesuchte Person machen
  • angeben wozu die Auskunft dient (genauer Zweck nur bei gewerblichen Gründen)
  • Erklärung abgeben, dass die Auskunft nicht für Adresshandel oder Direktwerbung genutzt wird

Da der Mensch eben auf irgendeine Art und Weise für alle Dinge erreichbar sein muss, kann die Adresse so einfach erfragt werden.

Allerding gibt es ja Situationen in denen eine Auskunft eine Gefahr für dich darstellen kann.

Liegt eine solche Gefahr für dich vor, kannst du gemäß § 51 eine Auskunftsperre eintragen lassen. Diese beantragst du schriftlich. Beispiel: häusliche Gewalt. Der Antrag ist zu Begründen. Für diesen Grund wird die Sperre eingetragen.

Wenn jetzt eine Auskunft beantragt wird, wirst du zunächst darüner informiert und angehört. Wenn du darlegst, dass derjenige der anfragt z.B. der gewalttätige Exfreund ist oder einer seiner Bekannten o.ä., dann wird keine Auskunft erteilt. Fragt aber z.B. ein Inkassobüro wegen offener Rechnungen an, wird die Auskunft erteilt, auch wenn du das ablehnst, da das Inkassobüro ja nix mit der Begründung für deine Sperre zu tun hat.

Auskunftssperren lassen sich also nur mit einer speziellen Begründung beantragen, die im Zweifelsfall auch nachgwiesen werden muss.

Eine Sperre nur weil man nicht will das generell Daten rausgegeben werden gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 15:15
Da der Mensch eben auf irgendeine Art und Weise für alle Dinge erreichbar sein muss, kann die Adresse so einfach erfragt werden.

Aha, und warum "muss" er das? Gar nichts muss ich! Wo steht das gesetzlich geschrieben, dass ich das muss? Für die Polizei und Behörden bin ich sowieso greifbar, aber bei Privatpersonen möchte ich mir das gefälligst aussuchen können, wer da welche Daten über mich bekommt.

Allerding gibt es ja Situationen in denen eine Auskunft eine Gefahr für dich darstellen kann.

Richtig, aber die müssen nicht immer unbedingt offensichtlich sein.

Wenn du darlegst, dass derjenige der anfragt z.B. der gewalttätige Exfreund ist oder einer seiner Bekannten o.ä., dann wird keine Auskunft erteilt.

Schön, aber vielleicht hat der ja auch noch andere Bekannte, die ich nicht kenne.

Man kann doch nicht jeden kennen, der so eine Auskunft über einen verlangt, aber es sollte schlichtweg niemand eine solche Auskunft bekommen, der einem nicht bekannt ist bzw. der keinen triftigen Grund vorweisen kann.

Auskunftssperren lassen sich also nur mit einer speziellen Begründung beantragen, die im Zweifelsfall auch nachgwiesen werden muss.

Und das ist genau der falsche Weg! Die höheren Hürden müssen für denjenigen bestehen, der eine Auskunft möchte und nicht für den, der sie verweigert.

Beispiel:

Irgendwer kennt deinen Namen, der eine riesengroße Wut auf dich hat und dir einen Schaden zufügen möchte.

Er holt sich nun also so eine Auskunft ein und schwupps, hat er deine Adresse.

Er fährt hin, zerkratzt dein Auto, zersticht deine Reifen und wenn er ein ganz böser Junge ist, legt er vielleicht sogar noch ein Feuer.

Das alles wurde möglich, weil ihm so ein netter Sachbearbeiter deine Adresse gegeben hat, die ihn eigentlich gar nichts angeht.

Tolle Gesetzgebung, oder?

PissedOfGengar  04.08.2020, 15:52
@Franz577
Aha, und warum "muss" er das? Gar nichts muss ich! Wo steht das gesetzlich geschrieben, dass ich das muss?

§ 44 BMG da steht das. Das ergibt sich daraus, dass jeder deine Anschrift erfragen kann. Im übrigen kann man das nur dort wo du gemeldet bist oder gemeldet warst. Wohnst du in Berlin, kann man in München keine Auskunft bekommen. Da wird man demjenigen nichtmal sagen können, dass du in Berlin wohnst.

aber bei Privatpersonen möchte ich mir das gefälligst aussuchen können, wer da welche Daten über mich bekommt.

Sorry wen ich das so knallhart sage, aber was du in der Angelegenheit möchtes interessiert keinen. Das ist halt gesetzlich so möglich.

Des Weiteren ist die Aufregung absolut unangebracht. Ich arbeite seit Jahren im Meldeamt, und von hunderten Auskünften im Jahr sind höchstens ein oder zwei rein private. Der Rest sind gewerbliche Auskünfte an Rechtsanwälte oder Inkassobüros o.ä.

Wenn jemand wissen will, wo er dich findet fragt er nicht beim Amt nach, denn dort wird die Auskunft protokolliert und wir haben dann seinen Namen. Wer wissen wo du wohnst, der fragt Facebook und Co., oder hat andere mittel und Wege. Der Weg zum Amt über eine Auskunft ist da das letzte Mittel der Wahl.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 16:07
@PissedOfGengar
Wer wissen wo du wohnst, der fragt Facebook und Co., oder hat andere mittel und Wege.

Da wird er aber nicht weit kommen, da ich auf Facebook und Co. weder meinen Klarnamen noch sonst irgendwelche relevanten Daten (wie Wohnort, Arbeitsplatz, Geburtsdatum etc.) über mich preisgebe.

Insofern könnte meine Adresse über eine Meldeauskunft sowieso nur bekommen, wer mindestens meinen Vor- und Nachnamen kennt und auch wüßte, in welchem Ort ich wohne, oder?

Ok, es beruhigt mich zwar etwas, dass derartige private Anfragen eher die Ausnahme sind, aber trotzdem ist das aus meiner Sicht ein massiver Eingriff in das Recht auf informatielle Selbstbestimmung!

PissedOfGengar  04.08.2020, 17:54
@Franz577
Insofern könnte meine Adresse über eine Meldeauskunft sowieso nur bekommen, wer mindestens meinen Vor- und Nachnamen kennt und auch wüßte, in welchem Ort ich wohne, oder?

Um Auskunft zu benommen musst du dort anfragen wo du man gemeldet warst, oder bist. Dann muss man von dir genügend Daten angeben, sodass man dich eindeutig im Melderegister finden kann. Einen Thomas Müller gibt es bestimmt öfter, daher brauch man noch Geburtsdatum oder eine alte Anschrift.

aus meiner Sicht ein massiver Eingriff in das Recht auf informatielle Selbstbestimmung!

Die Möglichkeit der Auskunft ist kein Teil dieses Rechtes.

Franz577 
Fragesteller
 05.08.2020, 08:32
@PissedOfGengar

Ok, ohne den vollständigen Namen geht jedenfalls nichts.

Aber wie auch immer, der Ablauf wäre so korrekt:

Person A möchte eine Auskunft über Person B.

Person B wird dann von der Behörde darüber informiert, dass Person A angefragt hat und Person B kann dann selbst entscheiden, ob sie die Daten für Person A freigibt oder nicht (zumindest sofern es sich bei Person A um eine Privatperson handelt und kein triftiger Grund für die Anfrage nachgewiesen werden kann).

Denn warum darf Person B nichts über die Anfrage erfahren bzw. warum darf Person A gegenüber Person B anonym bleiben, während es umgekehrt nicht der Fall ist?

PissedOfGengar  05.08.2020, 08:36
@Franz577
Denn warum darf Person B nichts über die Anfrage erfahren bzw. warum darf Person A gegenüber Person B anonym bleiben, während es umgekehrt nicht der Fall ist?

Wie kommst du denn da drauf, dass B nichts über A erfahren darf?

Franz577 
Fragesteller
 05.08.2020, 08:37
@PissedOfGengar
Die Möglichkeit der Auskunft ist kein Teil dieses Rechtes.

Wenn nicht das, was dann?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist doch nicht das Papier wert, auf dem es steht, wenn trotzdem jede beliebige Person auf einfachste Art und Weise meine Adresse herausfinden kann.

Franz577 
Fragesteller
 05.08.2020, 08:38
@PissedOfGengar
Wie kommst du denn da drauf, dass B nichts über A erfahren darf?

Ok, unter welchen Umständen bekommt B dann eine Info über A?

Ich dachte, dies ist nur bei einer erweiterten Anfrage der Fall.

PissedOfGengar  05.08.2020, 08:39
@Franz577

Zum Amt gehen, beantragen, Auskunft bekommen. Mehr ist das nicht.

Du hast jederzeit das Recht zu erfahren welche einfachen Melderegisterauskünfte an wen erteilt wurden.

Bei der erweiterten Auskunft bekommst du automatisch eine Mitteilung. Bei der einfachen auf Antrag.

Franz577 
Fragesteller
 05.08.2020, 08:45
@PissedOfGengar

Ok, das ist zumindest schon mal etwas.

Und zu welchem "Amt" würde man da gehen müssen, um diese Auskunft zu bekommen?

Zur lokalen Gemeindeverwaltung?

PissedOfGengar  05.08.2020, 08:47
@Franz577

Na immer zu dem Meldeamt bei dem die Auskunft beantragt wurde. Das ist in der Regel natürlich bei der Gemeinde, in der du aktuell wohnst. Bist du zuletzt Umgezogen dann zusätzlich auch die Gemeinde aus der du kommst.

Franz577 
Fragesteller
 04.08.2020, 15:26

Ergänzung:

Nach so einem Ereignis kannst du dich zuhause dann auch nie wieder sicher fühlen.

Wenn du deswegen nun eine Auskunftssperre beantragst, dann bekommst du sie zwar vielleicht, aber sie nützt dir nichts mehr, weil dein Feind ja schon deine Adresse hat.

Letztlich bleibt dir dann nur noch der Umzug und das nur, weil der Gesetzgeber deine Daten nicht ausreichend geschützt hat.

Na vielen Dank auch!