Kann man mit 18 C/CE Führerschein machen (nur für Privat nicht Gewerblich)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE ist das vollendete 21. Lebensjahr oder das vollendete 18. Lebensjahr 

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK,
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis außerdem mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn die Ausbildung abgeschlossen oder das 21. Lebensjahr erreicht wird.

Quelle: § 10 Fahrerlaubnisverordnung > http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

Wandatasja 
Fragesteller
 01.07.2015, 14:55

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

oliberlin  01.07.2015, 19:57

Gern! Mach ruhig die Grundqualifikation mit, wenn Du die Gelegenheit hast. Du musst damit ja nicht arbeiten, könntest aber jederzeit.

Wenn du Klasse B hast, kannst du C/CE mit 18 Jahren machen, auch für gewerbliche Zwecke.

Wandatasja 
Fragesteller
 30.06.2015, 16:55

Klasse B /BE habe ich. Jedoch steht immer dabei, dass man nur unter den Voraussetzungen mit 18 machen darf wenn man Berufskraftfahrer lernt oder die Grundqualifikation macht. Deshalb sehe ich da nicht mehr durch. Ich mache weder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer noch möchte ich die Grundqualifikation machen.

YK1972  30.06.2015, 16:56
@Wandatasja

Ich weiß von einem Fahrlehrer, dass man den mit 18 machen kann.

Wandatasja 
Fragesteller
 30.06.2015, 16:59
@YK1972

Ok danke für deine Antwort.

oliberlin  30.06.2015, 22:57
@YK1972

Ich weiß von einem Fahrlehrer, dass man den mit 18 machen kann.

Klar, unter den in § 10 FEV genannten Voraussetzungen kann man den mit 18 machen – siehe meine Antwort. Ohne diese Voraussetzungen ist das Mindestalter für C und CE das vollendete 21. Lebensjahr.