das Auto selbst gewerblich UND privat benutzen,brauche ich Unternehmerkarte?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erschreckend wie viele einfach mal falsches Halbwissen verbreiten weil sie einfach drauf los schreiben...

Ist ein digitaler Fahrtenschreiber verbaut, muss dieser auch benutzt werden.

Vorschrift ist dieser ab 3,5t. Von 2,8t bis 3,49t sind Tageskontrollblätter zu führen.

Wenige Ausnahmen gibt es, z.B. bei Autovermietungen an Privatmenschen.

Musst Du Deinen Fahrtenschreiber benutzen, so musst Du auch eine Fahrerkarte und eine Unternehmerkarte haben.

Wenn der Fahrtenschreiber benutzt werden muss, ist für jeden Fahrer, der dieses Fahrzeug führt eine Fahrerkarte vorgeschrieben.

Der Verantwortliche im Betrieb, also Du, musst eine Unternehmerkarte besitzen die auf Deinen Firmennamen lautet. Du brauchst diese Karte um die vorgeschriebenen Sicherheitskopien der Daten im Fahrtenschreiber spätestens alle 3 Monate kopieren kannst.

Der Fahrtenschreiber ist spätestens alle 3 Monate auszulesen und die Daten sind ein Jahr lang zu archivieren. Bei Betriebskontrollen oder Kontrollen durch Polizei, Zoll und BAG sind diese Daten auf Anfrage auszuhändigen.

Du kannst diese Daten nur sichern, wenn Du die entsprechende Soft- und Hardware dazu hast.

Auch musst Du Dein Unternehmen auf dem Fahrtenschreiber anmelden. Dies ist auch nur mit Unternehmerkarte möglich. Um bei Kontrollen unterwegs den Verantwortlichen Betrieb feststellen zu können.

Aber Vorsicht: Ist ein Fahrtenschreiber verbaut, hat Dein Fahrzeug über 3,5t. Dann brauchst Du auch die Unternehmerprüfung.  Ab 3,5t ist nämlich nicht nur der digitale Fahrtenschreiber vorgeschrieben, sondern auch ein Nachweis über die Sachkunde im gewerblichen Gütertransport. Die Unternehmerprüfung brauchst Du ab 3,5t auch, abzulegen mir Prüfung vor der IHK...

Tipp:

unbedingt einen Steuerberater  aufsuchen und einen Kurs für Existenzgründer belegen.

Denn mit deinen Kenntnissen biste schneller Pleite als du denken kannst.

Wer gewerblich tätig wird, ob im Neben - oder Haubtgewerbe muss sein Gewerbe anmelden.

und du muss noch einmal Grundschule besuchen und lesen lernen...

@akvilesss

Und du brauchst dringend eine Antiaggressionskurs.

Wenn du so mit potenzionellen Kunden umgehst, dann gute nacht.

Bei deinem Verhalten lass es besser sein mit der Selbstständigkeit.

Eine Gewerbeanmeldung hat nichts mit einer Unternehmerkarte zu tun...

Ein Steuerberater kann ihm bei Fragen zu den Sozialvorschriften und Fragen zu den EU-Vorschriften und EU-Richtlinien für den gewerblichen Gütertransport auch nicht helfen...

wenn du das Fahrzeug manchmal gewerblich nutzen willst, dann bedeutet das ja schon, dass du gewerblich handelst und ein Gewerbe anmelden musst.

Sonst würdest du das Fahrzeug ja zu 100% privat nutzen

Moin.

Wenn du für dich Vorteile als Inhaber einer Unternehmerkarte siehst, dann schlag zu und registriere dich.

Aber um deine eigentliche Frage zu beantworten: Nein, zwingend brauchen tust du eine Unternehmerkarte nicht. 

Wenn ein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut ist, und das Fahrzeug unter die Sozialvorschriften im Straßenverkehr fällt, ist eine Unternehmerkarte für das verantwortliche Unternehmen zwingend vorgeschrieben...

@RainerB76

Das ist natürlich richtig und auf Grund deines Kommentares, dämmerte mir mein Missverständnis.

Aber er fragte so gezielt nach Unternehmer-Karte, anstatt nach Unternehmens-Karte, das ich noch bei mir dachte: Seit wann ist eine Unternehmer-Karte in irgendeiner Weise Vorschrift? Muss er doch wissen, ob das was für ihn ist. :-)

So meine Gedanken. An digitalen Fahrtenschreiber habe ich in dem Moment in keinster Weise gedacht. Mein Fehler. :-)