Kann man mich trotz Besitzanteilen an einem Haus aus diesem "rausschmeißen"?

11 Antworten

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Nun, ich denke ihr seid eine Erbengemeinschaft und damit wird eine Entscheidung bezüglich rechtlicher Angelegenheiten des Erbes nur durch Einwilligung aller Erben in dieser Gemeinschaft gültig.

Ja, er müsste dir (nur mit deiner Zustimmung möglich) deinen Anteil am Haus auszahlen um alleine über dieses verfügen zu können.

Ansonsten kannst du jedwedem Streben seinerseits entgegenwirken indem du als Teil der Erbengemeinschaft wiedersprichst.

Erst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl!

Sorry, aber bei Deinem Guthaben wirst Du leider kein Bafög bekommen und auch Dein Erzeuger ist aus der Unterhaltspflicht raus, wenn Du volljährig wirst.

Ab 18 ist jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich und muss auch aufs Ersparte zurück greifen! So viel nur zu Deiner finanzielle Planung.

Was Dein Erbteil angeht, solltest Du Dich vielleicht mal bei einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Frag bitte VORHER, was ein Beratungsgespräch kostet, auch da sind Anwälte durchaus flexibel!

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute und vielleicht ist Dir erst mal mit einem Zimmer in einer WG mehr geholfen, als mit einem streitenden Erzeuger....

Als Miterben verwaltet ihr den Nachlass gemeinschaftlich. Prinzipiell müsstet ihr euch also auch auf die Nutzung des Grundstücks einigen. Da dies hier aber unmöglich zu sein scheint, solltest du ausziehen und vom Miterben eine Nutzungsentschädigung im Verhältnis eurer Erbteile für die Nutzung des Grundstücks fordern. Da er dies nicht freiwillig tun wird, führt hier wohl kein Weg zu einem Rechtsanwalt vorbei. Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist aufgrund deines Vermögens, welches das Schönvermögen übersteigt, leider nicht möglich. Allerdings wird der Prozess wohl eine kluge Investition sein und im Falle des Obsiegens kannst du die Kosten gegen den Miterben festsetzen lassen.

Von einer eventuell in Betracht kommenden Teilungsversteigerung kann man dir aufgrund der hohen Kosten (für die du in Vorleistung gehen musst) und etwaiger anschließenden rechtlichen Streitigkeiten bzgl. der Verteilung des Erlösses nur abraten.

Ob das Einkommen für eine Wohnung an deinem Studienort reicht, kommt wohl maßgeblich auf den konkreten Ort an. Mit der dann hoffentlich eingehenden Nutzungsentschädigung sollte es aber reichen, da die meisten Studenten ein niedrigeres Einkommen haben. Notfalls musst du noch einen 450-Euro Job annehmen, womit du dann gut leben könntest.

Darf er mich aus dem Haus rauswerfen obwohl ich mit dem 1/4 Besitz Wohnrecht habe?

Es gibt kein anteiliges Wohnrecht, sondern nur Anteiligen Grundbesitz. Die Frage eines Rausschmiss stellt sich hier nicht, da sie vermutlich freiwillig gehen.

Wenn Sie das Erbe nicht selbst nutzten und diese von einen Miterben genutzt werden, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Diese entsprich der anteiligen ortsüblichen Miete.

Muss er mir um mich rauswerfen zu können nicht das 1/4 Besitz abkaufen?

Der Rausschmiss eines Miteigentümers wäre in der Tat nicht so einfach, da sich nach §743 BGB ein Recht auf Nutung des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt.

Ein Verkauf würde ein gegenseitiges Einvernehmen insbesondere über den Kaufpreis und die Zahlungskonditionen voraussetzen.

Ein Verkauf wäre hierbei durchaus anzustreben, wenn man sich über Preis und Zahlungskonditionen einig wird. Sofern der Kaufpreis in Raten gezahlt werden soll, sollte dies durch Grundbucheintrag abgesichert werden.

Gerichtlich durchzusetzen wäre nur die Teilungsversteigerung und ggf. die Nutzungsentschädigung.

Rausschmeißen und Besitz mußt Du trennen.Dein Stiefvater kann Dich grundsätzlich nicht rausschmeißen.Hierzu  müßte er eine zivile Klage gegen Dich führen,in dem er darlegt,warum es ihm nicht zumutbar wäre,wenn Du im Haus wohnst wie bislang.Anders wäre es evtl.dann,wenn er Dir Deinen ein -viertel Anteil abkaufen würde.Hierzu bist Du aber keinesfalls verpflichtet.Dann wäre,es legitim ,Du bist volljährig,das er mit seinem dann vollständigem Besitz am Haus tut was er möchte.Da Deine Situation aber nicht besonders schön ist,würde ich ausziehen.Mit dem Geld was Du zur Verfügung hast,das in etwa einem regulärem Einkommen eines Frisörs,einem Sicherheitsmitarbeiters entspricht,kannst und mußt Du Dir eine Wohnung leisten können.Wenn Du ausgezogen bist,und Du alles auf die Reihe bekommen hast,würde ich mich mal darum kümmern,was das Haus wert ist,und ob es eine Lage hat,die eher einen Wertzuwachs verspricht.Dann könntest Du entweder zu einem späteren Zeitpunkt einen Notgroschen haben.Vielleicht stellt es sich aber auch als sinnvoll heraus,das sich Dein Stiefvater auszahlt.Dann laß Dich aber nicht über den Tisch ziehen.Heißt,der Wert des Hauses muß seriös von einem Gutachter beziffert werden.Liebe Grüße,viel Glück