Unbefreiter Vorerbe kann Haus nicht unterhalten! Und nun?

2 Antworten

  1. Du besitzt nichts als dein Nacherbrecht.
  2. Auch der nicht befreite Vorerbe darf selbstverständlich lebzeitig und ohne deine Mitwirkung das Haus verkaufen, um den Belastungen zu entkommen oder die Krankheitskosten aus dem Verkaufserlös zu bestreiten. Es gehört schliesslich ihm.
  3. Was er nicht darf, ist dich enterben oder andere Erben einsetzen.
  4. Im Ergebnis bekommst du in seinem Erbfall das, was von seinem Vermögen einschl. Verkaufspreis einmal übrig bliebe.
  5. Noch einmal: Du besitzt derzeit gar kein Zweifamilienhaus.
  6. Wenn man das wollte, könnte man es dem Vorerben lebzeitig abkaufen bevor es ein anderer tut.

G imager761

du kannst es Renovieren.