Kann man jemanden wegen (nachweislich) Rassistischer Bilder/Äußerungen auf FB anzeigen?

6 Antworten

Das ist etwas dürftig für eine Anzeige. Denn es ist niemand explizit der Ratte zugeordnet. Es ist daher einfach nur Ausländerfeindlich, nicht rassistisch.

Zumindest in der Schweiz gibt es gegen Ausländerfeindlichkeit kein Gesetz. Bei Rassismus könnte man anzeigen, wenn der Post öffentlich ist.

Am besten, Du entfernst die Person einfach aus deinen FB Freunden. So bekommt die Person am ehesten zu spüren, dass Du mit Ihren Äusserungen nicht gleicher Meinung bist.

pony  25.10.2015, 02:14

doch. in der schweiz gibt es gegen ausländerfeindlichkeit ein gesetz. das grundgesetz.

das regelt die menschenrechte und die würde sehr viel umfassender als das deutsche grundgesetz.

und im übrigen gibts in der schweiz einen speziellen ausdruck. schon mal was von papierlischwiizer gehört?

der post verstösst gegen das grundgesetz und kann damit verfolgt werden. auch wenns vielleicht dem einen oder andern nicht passt. sowohl in der schweiz als auch in deutschland oder österreich haben auch ausländer rechte und menschenwürde.

herzlichen glückwunsch. ich glaube, mit dem wissen, dass du hier an den tag legst, würdest du beim einbürgerungstest glatt durchrasseln...

Willwissen100  25.10.2015, 16:33
@pony

Ich sehe, Du verstehst die Differenz eines FB Posts und einer öffentlichen Äusserung nicht. Der Beispiel-Post ist einfach nur eine dumme Meinung. Wegen Dummheit kann man nicht angezeigt werden. Niemand ist gezwungen, sich diese Meinung gefallen zu lassen. Man kann die Person einfach aus der Freunde Liste streichen und gut ist. Ein Gerichtsverfahren wegen so etwas zu eröffnen ist völlig unangemessen und ein Verhältnisblödsinn.

In der Schweiz gibt es kein Grundgesetz. Aber wir haben eine Verfassung. Da gibt es den Artikel 8. Und dieser Artikel greift hier nicht.

pony  25.10.2015, 20:53
@Willwissen100

https://www.google.ch/search?redir_esc=&client=tablet-android-asus-rev&hl=de-CH&safe=images&oe=utf-8&q=grundgesetz%20schweiz&source=android-browser-type&qsubts=1445802646825&devloc=0

gut. bundesverfassung. wir haben beide nicht recht.

ein eintrag auf facebook, den jeder lesen kann - wie mehrfach angemerkt gehört die person, die die äusserung verfasst hat, NICHT zu den fb freunden - ist eine öffentliche äusserung.

allerdings, auch ich würde deswegen niemand anzeigen. allenfalls, wenn derjenige schon öfter durch solche oder ähnliche äusserungen aufgefallen ist. dann ja.

Du kannst diese Leute anzeigen (z.B. wegen Volksverhetzung in diesem Fall). Einfacher ist es natürlich, wenn es kein Fakeprofil ist - was aber hier nicht der Fall zu sein scheint.

Natürlich kannst du sie anzeigen:

Bei Facebook direkt (Beitrag melden), die Frau selbst, die Seite

Du kannst es auch der Polizei melden. Das geht irgendwo sogar online. Da kannst du sicher googlen.

Aber: Es wird nichts bringen. Vielleicht bekommt sie eine Abmahnung, vielleicht wird ihr Acount gesperrt - na und? Dann macht sie unter anderem Namen weiter!

Ich glaube nicht, dass sich die Facebookmitarbeiter dafür interessieren.

Aber versuche es. Je mehr Leute sich über Fremdenhass und Asylanten-Hetze beschweren, umso besser.

Natürlich kannst du sie anzeigen, geh zu dein Anwalt oder versuch ne Online-Anzeige.
Aber so weit ich weiß, geht dass auch nur, wenn sie das alles auch öffentlich gemacht hat.

SpiritOfFurioso 
Fragesteller
 24.10.2015, 19:52

Ich habe Sie nicht als Freundin, kann es aber trotzdem lesen. Meinst du das mit Öffentlich?

user6363  24.10.2015, 19:52
@SpiritOfFurioso

Jop, also theoretisch könntest du sie anzeigen, wenn es dir wirklich wert ist.

Klar, kann man. Man kann aber auch einfach auf ne andere Seite klicken.