Kann man in Deutschland in 2 Wohnungen gleichzeitig angemeldet sein?

5 Antworten

Eine als Haupt- und die andere als Nebenwohnsitz

Hallo Nastja.

klar musst du dich wenn du länger als 14 Tage in einem
Zweitwohnsitz bist - anmelden - aber eben als Zweitwohnsitz .

Dein allgemeiner Lebenmittelpunkt bleibt der Hauptwohnsitz !
So kennt es opi ehrsam

PS:

  • Für Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht
  • Zweitwohnsitz muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet sein
  • Rechtliche Grundlage bildet § 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Meldepflicht für Zweitwohnsitz gilt nur im Inland
  • Wird Meldefrist verpasst, so droht ein Bußgeld

Meiner Meinung ja: Die 1. Wohnung Hauptwohnsitz und die 2. Wohnung eben Nebenwohnsitz. Ist in Österreich ja auch so. Hast wohl noch nie was von Ferienhaus bzw. Wohnung gehört, oder?

Man kann nur einen Hauptwohnsitz, den sog. Lebensmittelpunkt haben. Die Anzahl der Nebenwohnungen bzw. Nebenwohnsitze ist unbegrenzt.

du hast einen Erstwohnsitz, und kannst zusätzliche weitere Wohnsitze haben.