Kann man Geschenke zurück verlangen?

Das Ergebnis basiert auf 40 Abstimmungen

Nein 70%
Unter bestimmten Bedingungen (bitte Bedingung dazu schreiben) 23%
Ja 8%

26 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Unter bestimmten Bedingungen (bitte Bedingung dazu schreiben)

Es gibt ein paar wenige Sachen, wo der Gesetztgeber es ermöglicht, daß du ein Geschenk zurückfordern kannst. Das sind Geschenke, die aufgrund bestimmter Anlässe gemacht wurden, wenn diese dann doch nicht stattfinden. Also wenn einer seinem Partner z.B. einen teuren Verlobungsring geschenkt hat und der Partner sich dann ein paar Tage später überlegt, die Verlobung wieder aufzulösen, kann der Ring zurückgefordert werden. Und dann gibt es z.B. noch den Tatbestand des groben Undanks. Also angenommen du wohnst in einem schönen Haus, weil du es nicht mehr bewirtschaften kannst, überschreibst du es auf deine Kinder und kaum ist es unterschrieben, setzen sie dich vor die Tür sagen, daß du dich nicht mehr nähern sollst usw.
Also in den von mir beschriebenen Beispielen kannst du das Geschenk zurückfordern und würdest auch vor Gericht rechtbekommen. Aber ansonsten gilt: Geschenkt ist Geschenkt.

Brachypelma 
Fragesteller
 30.01.2010, 00:21

Mein Ex hat mir während der Beziehung einen neuen PC geschenkt. Meinen habe ich daraufhin verschenkt (sonst wäre es mir alles egal) und nun will er ihn zurück haben. Ich habe allerdings keinen Kaufbeleg und bis auf meine beiden Kinder auch keine Zeugen!

DerTroll  30.01.2010, 00:26
@Brachypelma

ist schwer zu sagen. Generell würde ich sagen, du darfst ihn behalten. Wobei du jetzt nicht 2 Sachen in einen Topf werfen darfst. Das eine ist, daß ihr euch einig seid, daß er ihn dir geschenkt hat. Dann ist die Streitfrage nur, ob er das Geschenk zurückfordern darf.
Aber wenn du jetzt meinst, daß du keine Beleg hast und nur deine Kinder als Zeugen, klingt es fast so, als ob du vermutest, daß er die Schenkung abtreiten wird. Dann ist er als Kläger aber in der Beweispflicht. Wobei solche STreitfälle vor Gericht meistens in einem Vergleich enden.

Brachypelma 
Fragesteller
 30.01.2010, 00:31
@DerTroll

Ich befürchte, dass er nun behaupten will, dass er ihn mir nicht geschenkt hat. Jedenfalls hat er so eine Anspielung gemacht! Andernseits, warum sollte er einen nagelneuen PC in meine Wohnung stellen, wenn er 100 km entfernt wohnt. Das müsste doch auch jedem Anwalt usw. einleuchten!

Unter bestimmten Bedingungen (bitte Bedingung dazu schreiben)

"Ein BGH-Urteil vom 09.07.2008, Az.: XII ZR 179/05, wirbelt die bisherige Rechtsprechung zur Aufteilung von Vermögen nach Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durcheinander.

...

Eine Schenkung (mit der Möglichkeit des Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks) wird bei nichtehelichen Beziehungen ähnlich wie bei der Ehe abgelehnt, wenn diese nicht höchstpersönlich sind sondern der Beziehung dienen sollen und das gemeinsame Zusammenleben fördern soll.

Ein Schmuckstück könnte demgemäß evt. als Schenkung zurückgefordert werden, baut aber der Lebensgefährte über lange Zeit am “gemeinsamen” Haus, dass aber dem anderen Lebensgefährten gehört, in der Auffassung, dass beide in diesem Haus dann gemeinsam alt werden können, liegt keine Schenkung vor."

Mehr dazu unter http://www.jurablogs.com/de/nichteheliche-lebensgemeinschaft-aufteilung-der-vermoegenswerte-nach-trennung

Nein

schau es ist so es wird unterteit in besitzer und eigentümer als du es gekauft hast warst du eigentümer und hattest volle macht über dieses produkt als du es verschenkt hast ist das eigentum dann übergegangen des is wie bei einem vertrag es wurde mit einwilligung beider ,des besitzers und des eigentümers, das produkt dann dem besitzer überschrieben , der somit dann eigentümer ist. also kannst du es nur wieder zurückbekommen wenn der jetzige eigentümer damit einverstanden ist

Brachypelma 
Fragesteller
 30.01.2010, 00:32

Mein Ex hat mir während der Beziehung einen neuen PC geschenkt. Meinen habe ich daraufhin verschenkt (sonst wäre es mir alles egal) und nun will er ihn zurück haben. Ich habe allerdings keinen Kaufbeleg und bis auf meine beiden Kinder auch keine Zeugen!

Jplay  30.01.2010, 22:26
@Brachypelma

oh das macht es schwer aber eigl sollte es kein problem sein wenn er den kaufbeleg hat kann es allerdings sein das er bei diesem gut da es normalerweise nicht unbedingt verschenkt wird es zurückverlangen kann

Nein

Nein sowas macht man nicht und auch rein rechtlich nicht erlaubt.

NEIN! das kann man rechtlich gesehen nur in außnahme fällen und kommt sehr selten durch vor gericht.dort gilt im wahrsten sinne "geschenkt ist geschenkt, wieder genommen ist wieder gestohlen"...