Geschenke bei Trennung zurückgeben?

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geschenke sind einmal aus zuneigung heruas geschenkt worden.

sie zurück zu verlangen ist kleinlich und peinlich für diesen mann.

geschenke müssen erst zurückgegeben werden wenn man "groben undank" nachweisen kann oder das man sich die geschenke erschlichen hat (durch lügen..).

wenn sie nicht wertvoll sind, dann soll er sie doch gerne haben. wie lächerlich!

wenn alles fein ist, ist das mädel gut genug für geschenke und kaum ist die liebe vorbei hält man wieder die hand auf, oder was?

dann soll deine tochter auch mal was zurückverlangen: neue ohren weil sie ihm immer zugehört hat wenn er erzählt hat wie toll er ist.

oder sie fordert die 2 jahre die sie scheinbar mit einem verlierer vergeudet hat zurück.

arme socke, der mann.

das darf er sogar in einer Ehe. Ich habe vor Monaten so ein LG Urteil gelesen.

Gib es und hab Ruhe.

da gibt es ein spezielles Gesetz welche Ausnahmen eine Rückgabe rechtfertigen, Trennung gehört dazu

Antica  25.07.2010, 21:29

dieses Gesetz würde mich interessieren. Ich denke das wäre nur der Fall, wenn BEIDE zusammen etwas geschenkt bekamen, z.B. bei einer Verlobung, die dann aufgelöst wurde.

newcomer  25.07.2010, 21:32
@Antica

Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

anais60 
Fragesteller
 25.07.2010, 21:38
@newcomer

Verlobt waren sie ja nicht!

Nein, geschenkt ist geschenkt. Das ist charakterlich voll daneben.

Geschenke muss man auf keinen Fall zurückgeben. (aber in diesem Fall würde ich sie ihm nachwerfen...)