Geschenke gibt man doch nicht zurück?

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Eine Schenkung kann unter normalen Umständen nicht widerrufen werden.

Entscheidend ist für den Streitfall, ob du die Schenkung nachweisen kannst. Wenn du das Handy allerdings seit geraumer Zeit nachweislich nutzt, ist dürfte das als ziemlich starkes Indiz dafür gelten.

Ich würde es nicht zurückgeben.

Willst du eine rechtliche Antwort oder eine, wie du dich moralisch verhalten solltest?

Rechtlich ist es einwandfrei geregelt. Geschenkt ist geschenkt.Widerrufsgründe nach § 530 BGB sind nicht erkennbar, so dass du die Eigentümerin bleibst. Der Schenker hat keinerlei Anspruch auf die Rückgabe.

Moralisch? Nun ja, dann solltest du es zurückgeben, beende es mit Anstand aber richtig und hänge nicht an den paar Euro, die es gekostet hat. Wenn du es behältst, bleibt immer ein übler Nachgeschmack. Nicht nur für ihn, auch für andere. 

Ist aber letztlich deine Entscheidung. 

Gibt keine richtige Antwort aber ich würd mal sagen man kanns davon abhängig machen wer Schluss gemacht hat? Hat er Schluss gemacht hat er auch kein Recht auf das Handy. Hast du schluss gemacht so ist er eher im recht.

Ich weiß nicht wirklich ob das für irgendwen außer mir Sinn ergibt aber es is 4 Uhr und ich bin müde :3

ich denke, diese Frage läßt sich nicht so pauschal beantworten, denn es hängt von den Umstänen ab, die durchaus die Rückgabe eines Geschenkes  rechtfertigen können.

Bsp. Du stimmst die Verlobung deines Freundes zu, der dir darauf einen Verlobungsring schenkt, ...etwas später löst du die Verlobung, somit entfällt der Zweck des Verlobungsriges und kann vom Ex-Verlobten zurückgefordert werden. Ähnlich kann es sich auch mit dem "6s" verhalten(?).

(Hätte er dich verlassen, statt du ihm, dann hättest du bessere Chancen, das Geschenk behalten zu können).

Wäre es ein "Freudschaftsgeschenk", also einfach nur so, ohne weitere "Bindungserwartung" seinerseits, dann hättest du ebenfalls gute Chancen, es nicht zurückgeben zu müssen, ...aber so wie du es beschreibst, scheint das kein simples Freudschaftsgeschenk zu sein(?).

Wer wen verlässt, ist doch völlig egal. Wann eine Schenkung widerrufen werden kann, bestimmt §530 BGB ja nun eindeutig.

nur wenn der vertrag auf seinen namen läuft. wenn er dir einfach nur das handy gekauft hat, ohne irgendwas, dann nicht.

Über wen die Abrechnung erfolgt, ist doch für die Eigentumsverhältnisse völlig uninteressant.

@franneck1989

sie hat doch gefragt ob er es rechtlich zurück verlangen kann!

@psychopathicus

Ja, und dafür spielt ein Telefonvertrag eben gar keine Rolle.

so einen Vertrag meine ich doch gar nicht

@psychopathicus

Was für einen Vertrag meintest du denn?

ach vergiss es ^^

zwischen den beiden. ich dachte, dass der freund einen vertrag mit ihr gemacht hat und deshalb das handy zurück verlangt

das kann man ja heutzutage auch so machen ^^

@psychopathicus

Das passt doch nicht zusammen. Inwiefern könnte denn eine solche Vereinbarung auf seinen Namen laufen?

dass er den vertrag erstellt hat? oder? das geht doch

@psychopathicus

Natürlich kann er einen Vertrag erstellen. Aber einerseits scheinst du komische Beziehungen zu führen, andererseits läuft ein Vertrag doch nicht auf jemandes Namen, nur weil er ihn erstellt hat.

ich scheine komische Beziehungen zu führen? :D

@psychopathicus

Ja, Beziehungen, in denen man über Geschenke ausführliche Verträge schliesst.

äh nein? woher willst du das denn jetzt wissen? nur weil ich so etwas über n Vertrag schreibe, bedeutet das doch noch lange nicht, dass ich in meiner Beziehung solche Verträge abschließe.

übrigens: In meiner Beziehung will keiner nach einem Streit die Geschenke zurück.

@psychopathicus

Wenn du solche Verträge für genauso absurd hälst wie ich, wie kommst du dann auf die Idee, dass hier ein solcher existieren könnte?

weil ich nach dem allgemeinen gehe und nicht nur danach, was ich denke oder was für absurd halte. wir sind hier auf ner Seite, wo es so krass verschiedene Menschen gibt, da nach gehe ich auch.

@psychopathicus

Dann solltest du vielleicht erstmal nach der Existenz eines solchen Vertrages fragen, bevor du ihn voraussetzt.

hast du eigentlich kein Leben? :D jetzt ist aber mal gut heee ^^

sorry :D