Muss ich beim Geld zurück geben die Quittung verlangen?

3 Antworten

Du kannst ja einfachmit den anderen Personen schriftlcih festhalten dass du das Geld ausgehändigt hast. Alle unterschreiben dann und es gibt für alle eine Kopie.

Selbstverständlich musst du eine Quittung verlangen, sonst bleibst du die Beträge ja weiterhin schuldig.

Mit dem Ausstellen der Quittung hast du den Erhalt des Geldes quittiert.

Die Gläubiger, die nun ihr Geld zurück haben wollen, müssen ihrerseits nun den Erhalt des Geldes quittieren, das du ihnen aushändigst. Dies kann durch Rückgabe der Quittung erfolgen. So machst du es ja auch, wenn du im Warenhaus etwas zurück gibst. Keine Rücknahme ohne (Quittungs- bzw. Kassen-) Beleg.

Also wenn du schon Quittungen ausgestellt hast, darfst du auch nur gegen die Quittung das Geld wieder ausgeben oder du lässt dir eine Empfangsbestätigung ausstellen, dass du das Geld zurückgezahlt hast.