Haftantritt wann?
Ich war heute bei Gericht als Zeugin gegen meinen Ex Freund geladen wegen gefährlicher Körperverletzung an mir. aussagen musste ich nicht, da er alles zugegeben hat. er ist schon 18monate auf Bewährung. und anscheinend zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden Wann muss er die Haft antreten? Er sagte er hat zwei Monate zeit bis Haftantritt. Stimmt das? Muss ich weiterhin noch Angst haben?
2 Antworten
Wenn er zu Bewährungstrafe verurteilt wurde, braucht er die Strafe nicht antreten; es sei denn er wird während der Bewährungszeit wieder auffällig. Wenn es dann doch so weit gekommen ist, dann hat er sicherlich eine Ladung zum Strafantritt bekommen. Da ist dann auch ein Termin genannt, wenn keiner genannt ist dann wäre Strafantritt innerhalb von zwei Wochen, nicht zwei Monate. http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafantritt-__f6890.html
Nach dem Urteil wird man nur dann sofort in Haft genommen, wenn (Gefahr im Verzug durch) Fluchtgefahr besteht, oder zum Schutz anderer Personen. Normal hat man noch etwas Zeit im sich von seinen Lieben zu verabschieden. http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/festnahme
Sollte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sein (möglich wäre das nämlich trotz allem immer noch), dauert es ca, 1,5 - 4 Monate, bis er eine Ladung zum Haftantritt erhält. Je nach Gerichtsbezirk und Arbeitsbelastung von Gericht und Staatsanwaltschaft. Aber selbst dann kann er es noch aussitzen und einfach warten, bis irgendwann nach ein paar Wochen Haftbefehl erlassen und er dann geholt wird. Es hat nämlich keine zusätzlichen Konsequenzen, wenn man seine Strafe nicht selbständig antritt.
vielen Dank für die infos
er war schon auf bewährung bevor heute der termin wegen mir war. erhat 18monate bewährung wegen einer anderen körperverletzung bekommen im januar 2012 und heut war die verhandlung wegen gefährlicher körperverletzung an mir und ich hab das urteil nicht erfahren .
also wird man nach einem hafturteil nicht sofort eingesperrt?