Kann man enterbt werden, wenn Eltern dement?
Familie bestehend aus zwei Söhnen und Eltern, beide über 81 + 82 Jahre und beide pflegebedürftig und dement. Der weitere Sohn ist versucht, das künftige Erbe zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Dazu bedient er sich auch solcher Mittel wie Urkundenfälschung und Rückdatierung von Dokumenten. Eine weitere Methode besteht in der negativen Beeinflussung der Eltern zu meinen Ungunsten.
Kann der Erbanspruch zu meinen Ungunsten verändert werden ?
Wenn ja, wie kann dagegen vorgegangen werden, wenn mit üblen Tricks wie Dokumente zurückdatieren, gearbeitet wird ?
7 Antworten
Dein Bruder wartet nicht aufs Testament. Der zieht jetzt schon das Vermögen ab.
Das fängt an mit: Geld vom Konto abheben (wenn weg, dann weg).
Sachen als Schenkung abzugreifen.
Was datiert er eigendlich zurück? Grundbucheinträge werden das nicht sein.
Von dem was am Ende übrig bleibt, bekommt er dann denselben Anteil wie du.
Da bekommt er dich nicht raus, aber was noch übrig ist, daran arbeitet er anscheinend schon.
er datiert Vollmachten zurück und arbeitet daran, das die Eltern schriftliche Erklärungen abzugeben, welche Vorteile für ihn versprechen
Urkundenfälschung ist strafbar.
Die Urkundenfälschung stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in § 267 geregelt ist. Sie zählt zu den Urkundsdelikten und schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden.
Gut gefälscht ist halb gewonnen!
Mit genügend krimineller Energie kann man vieles!
Verhindern kann man das nur begrenzt. Im Zweifel wird man sich dann nach dem Tod streiten müssen, ob das Testament echt ist, die Eltern noch testierfähig waren etc
So lange noch kein Betreuer eingesetzt ist, können deine Eltern von deinem Bruder noch beeinflusst werden. Notfalls musst du eben selbst diese Betreuung beantragen. Dann ist jedenfalls schon einmal ein Zeitpunkt festgelegt, ab wann ein Testament zweifelhaft wäre.
Das Gericht kann dann auch frühere Krankenakten deiner Eltern hinzu ziehen.
Das bereits anberaumte Betreuungsverfahren wird voraussichtlich eingestellt,
da Vorsorgevollmachten aus dem Jahre 2008 vorliegen.
Wenn du den Verdacht hast, dass dein Bruder dich übervorteilen will, kannst du das ja zur Anzeige bringen und müsstest ihn verklagen.
nur bei Rufschädigung kann ich kaum Beweise liefern
ob sie dement sind oder nicht, wird zu beweisen sein. du kannst nix erben wenn nix mehr da ist. solange sie leben können sie mit ihrem vermögen und sachen tun was sie wollen.
leider ist das wohl so
Ich befürchte nur, das der weitere Sohn versuchen wird, die Eltern zu Unterschriften zu bewegen, um das "ordentlich" zu belegen.