Wenn ein Testament vom Notar aufgesetzt wurde,aber noch nicht beglaubigt,also unterschrieben wurde und denErblasser in der Zwischenzeit als Dement erlärt wurd?

3 Antworten

Ein Testament ist auch ohne Notar gültig, wenn es vom Verfasser mit Orts- und Datumsangabe eigenhändig unterschrieben ist. Es kann angefochten werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Verfasser zum Zeitpunkt des Verfassens nicht geschäftstüchtig war, z. B. auf Grund einer Demenz. Das erfordert dann aber aufwändige Gutachten, deren Ausgang ungewiss ist.

Wenn das Testament vom Verfasser nicht unterschrieben ist, hat es auch keine Gültigkeit.

Die Diagnose "Demenz" allein ist noch kein Grund, testamentunfähig zu sein. Dazu müsste die Geschäftsunfähigkeit in Hinsicht auf die Testamentserstellung festgestellt werden. Das geschieht, wenn ärztlicherseits festegestellt wird, dass der Betroffene die Tragweite seines Testaments und alle daraus ergehenden Konsequenzen nicht mehr im vollen Umfang begreift.

Ein Testament ist auch ohne Notar gültig, wenn es vom Verfasser mit Orts- und Datumsangabe eigenhändig unterschrieben ist.

Meines Wissens ist ein persönlich verfaßtes Testament nur dann rechtsgültig, wenn es ganz und gar handschriftlich verfaßt wurde. Nur handschriftliche Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift reichen nicht.

@Mignon1

Du hast Recht, das gesamte Testament muss handschriftlich sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein gültiges Testament, sodass die gesetzliche Erbfolge greifen würde.

Entweder es wird ein notarielles Testament aufgesetzt und beim Notar beurkundet oder der Erblasser setzt selbst ein handschriftliches Testament auf. Dieses muss er vollständig selbst handschriftlich niederschreiben (also keine Schreibmaschine, PC-Ausdruck...) und unterzeichnen. Der bloße Entwurf des Notars ist also kein gültiges Testament.

Die Tatsache, dass eine Demenz diagnostiziert wurde, sagt im Übrigen lange noch nichts über die Geschäftsfähigkeit aus. Damit alle (insbesondere die testamentarischen Erben und der Notar) auf der sicheren Seite sind, sollte ein entsprechendes ärztliches Gutachten erstellt werden, ob der Erblasser noch geschäftsfähig ist. Dies erstellt regelmäßig ein Neurologe und sollte dem Testament beigefügt werden.

Erkundige dich bitte beim Notar, der das Testament aufgesetzt hat.