Kann man einen Pachtvertrag vor Ablauf des Vertrages kündigen?
Hallo zusammen,
leider wurde meine erste Frage gelöscht, deshalb nochmal das selbe.
ich habe in Problem.
Mein Vater ist vor 12 Jahren gestorben und hat eine Wirtschaft (eigentlich eher ein Gasthaus, also mit Fremdenzimmern) hinterlassen.
In seinem Testament stand, dass meine Großmutter Alleinerbin ist, aber nach Ihrem Ableben sein Teil zwischen meiner Schwester und mir aufgeteilt werden soll, und der Rest dann eben nach Testament meiner Großmutter.
Heißt also: Wir haben eigentlich kein Mitspracherecht wenn es um die Immobilie geht.
Das ist aber nicht mein Problem.
In dieser Wirtschaft ist seit 7 Jahren ein Pächter drin, der uns immer wieder Probleme macht.
Er zahlt die Pacht garnicht, nicht regelmäßig oder nicht vollständig. Leider lässt er das Haus auch gänzlich verkommen. Nebenkosten werden auch nur sporadisch gezahlt.
Im April waren ausstehende Kosten von 10.000 €. Da wurde eine Ratenzahlung von 1000 Euro zusätzlich zur Pacht vereinbart.
Seitdem sind die "Schulden" aber auf 13.500 € gestiegen.
Er macht das ngefähr so: Er zahlt 2 Monate nicht, wir mahnen ihn ab, er zahlt einen Monat, und dann wieder von vorne
Er meldet Mängel nicht, sodass wir sie reparieren lassen könnten, sondern lässt sie selbst reparieren (wobei wir hier nicht sicher sind, ob er da nicht was "gedreht hat" an den Rechnungen, weil er den Besitzer der Fachfirma wohl kennt).
Weiterhin hat er die Feuermelder, die wir letztes Jahr von einer Fachfirma haben installieren lassen, abmontiert. Er weigert sich, diese wieder zu montieren.
Kann man Ihn irgendwie aus dieser Immobilie rausbekommen, bevor der Pachtvertrag ausläuft? Im Pachtvertrag steht nichts bezüglich Kündigungsfristen etc.
Ich befürchte, dass dieses Haus in 3 Jahren, wenn der Pachtvertrag ausläuft, zusammenfällt.
3 Antworten
Bei einem befristeten Pachtvertrag ist die vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich.
Möglich ist evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das kann einerseits vertraglich vereinbart werden - dazu müsstest du in den Vertrag schauen. Andererseits kann eine außerordentliche Kündigung auf § 314 BGB gestützt werden. Die ist grundsätzlich nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu einer regulären Beendigung unzumutbar macht. In-Verzug-kommen-mit-den-Pachtzinszahlungen (mindestens zwei aufeinanderfolgende Termine) ist ein solcher wichtiger Grund. Auch erhebliche Vernachlässigung der Pachtsache kann ein solcher Grund sein.
Ihr solltet also dringend Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen
es gibt nur diese eine Möglichkeit. http://www.jurarat.de/was-kann-der-vermieter-bei-unpuenktlichen-mietzahlungen-tun
Das Problem ist, dass befristete Miet/Pachtverträge so gut wie gar nicht gekündigt werden können, Sie laufen einfach aus.
es fehlen mehrere monatsmieten und es ist nicht mal wohnraum, den kannste easy kündigen, rausbekommen, mag anders sein..
doch. wohnraum ist mit verpachtet. da wohnen seine angestellten
Das Problem ist, dass befristete Miet/Pachtverträge so gut wie gar nicht gekündigt werden können
Ordentlich nicht, außerordentlich schon.
ja, sicher, schon lange hätte man den kündigen können, nehmt euch nen anwalt