Darf ich bei einem Versicherungsschaden Abwasserrohre selbst reparieren?
Hallo, wir haben auf dem Grundstück einen Bruch von einem Abwasserrohr, welches ein Versicherungsschaden ist. Zahlt die Versicherung auch wenn ich es selbst repariere oder muss das zwangsweise eine Fachfirma machen ?
8 Antworten
Hast Du das gut, denn die meisten ET haben so eine Versicherung nicht.
Stunde 15 EUR sind drin, aber das weiß eigentlich Dein Onliner auch. Warum lässt der Dich so hängen?
Auf jeden Fall musst du die Versicherung über den Schaden informieren,bei dieser Gelegenheit kannst Du Deine Versicherung fragen ob Du es selbst reparieren darfst.
Manche Versicherungen erlauben das, manche erlauben es nicht,so jedenfalls war meine Erfahrung.
Viel Glück
Grüße
lnflck
Hallo Andi994,
unabhängig wer den Schaden bezahlt, würde ich das einer Firma machen lassen und der Versicherung die Rechnung präsentieren!
Der Grund dafür ist: Je nachdem wie tief die Grabung werden muss, ist sogar eine Schalung erforderlich, da sonst die Unfallversicherung im Schadensfall nicht zahlt! Des weiteren, schon für den Fall, dass ein Folgeschaden auftritt, habt Ihr im Fall dass Ihr es selbst gemacht habt keinerlei Garantieansprüche und einen Graben mit der Hand ausheben ist auch eine Knochenarbeit! Aber einen Minibagger gibt es bereits ab 100cm Breite!
Je nachdem, wie der Schaden aussieht und wie der Durchmesser des Rohres ist, könnte man sogar ein Rohr in das vorhandene einschieben, was die Grabarbeiten und die "Verwüstung" des Gartens verhindern würde!
Warum meinst Du, das es Minibagger heißt?
Welche Unfallversicherung ist gemeint?
Für den Fall, dass das Material nicht stehen bleibt und den der Gräbt "verschüttet"!
Warum meinst Du, das es Minibagger heißt?
DU hast von Minibaggern geschrieben, ich habe deswegen kommentiert.
Für den Fall, dass das Material nicht stehen bleibt und den der Gräbt "verschüttet"!
Dann würde die private Unfallversicherung zahlen!
DU hast von Minibaggern geschrieben, ich habe deswegen kommentiert.
Wo liest Du hier etwas von Mehrzahl?
Aber einen Minibagger gibt es bereits ab 100cm Breite!
Und woran erkennst Du, dass hier ein private Unfallversicherung gegeben ist?
Bei einem etwaigem Arbeitsunfall aus Leichtsinn, Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz wird bei so einem Unfall sogar die Polizei/Kripo vor Ort sein! Wahrscheinlich würde sich auch jede Versicherung gegen Ansprüche wehren!
Aber die Entscheidung liegt sowieso beim Fragesteller, bzw. dem Ausführenden!
- Es ist egal, ob Singular oder Plural. Es gibt keinen Minibagger "ab 100 cm Breite".
- Es handelt sich hier um eine Reparatur im privaten Bereich (=Eigenleistung). Somit existiert auch kein Arbeitsunfall. Deshalb kann es sich nur um eine private Unfallversicherung handeln.
Breite 915 mm, sogar unter 100 cm!
Hiermit ist die "Diskussion" für mich beendet!
Wenn du das fachlich kannst, kannst du (nach Freigabe) die Reparatur auch selbst durchführen. Dabei kannst du deinen eigenen Stundenlohn verlangen. Auch wenn du kein Fachmann bist, dann brauchst du wahrscheinlich etwas länger. Die Fachfirma ist aber teurer.
Du kannst den Schaden auch selber reparieren.
Deine benötigte Arbeitszeit wird dann sogar mit vergütet werden.
Aber kläre das vorher mit deiner Versicherung ab. Nicht jede macht das so
Welche Unfallversicherung ist gemeint?
Und Tielföffel fangen bei Minibaggern bei 250 mm Breite an...