Frage zu Pachtrecht?

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Besitzer des Gartens ist derjenige mit dem rechtsverbindlichen Pachtvertrag. Sobald der Eigentümer einen Pachtvertrag abgeschlossen hat, ist er kein Besitzer mehr.

Von daher wird es ein Rechtsstreit zwischen dir und deiner Schwester aus dem sich der Eigentümer raus halten wird. Das einzige was er vielleicht hierzu beisteuert ist seine Ausfertigung des Pachtvertrages.

Sofern du keinen Pachtvertrag unterschrieben hast, keine Pachtzahlungen nachweisen kannst, hast du auch keinen Pachtvertrag.

Hallo Flandyboy,

Den Vertrag hab ich nie gesehn, ich weiß nichtmal sicher ob er existiert.

Dann würde ich aber beim Vermieter einmal nachhaken, vielleicht ist alles nur von Deiner Schwester erfunden, damit Du stille hältst!

Wenn jemand ein so "linkes" Ding abzieht, sollte man auch damit rechnen, lasse Dir das Duplikat des Vertrages zeigen!

Wer hat denn den Vertrag unterschrieben? Wer zahlt die Pacht? Was steht im.Vettrag?

Naja, nun ist es halt ihr für 100€ gepachteter Garten. Akzeptiere das einfach.

Such dir einen anderen Garten aus, es gibt doch genügend. Alles Andere wird Murx und bringt nur weiteren Ärger.

Es fragt sich, ob du die hälfte der Pacht zahlst. Das müsstest du dann mit deiner Schwester vertraglich regeln, dass du quasi zur Untermiete den Garten und die Laube mitbenutzen darfst.

Darum meinte auch der Vermieter zu dir, dass ihm das egal ist....ob ihr euch die Pacht teilt und das Grundstück gemeinsam nutzt.

Falls du zahlst und deine Schwester lässt dich nicht in den Garten und Laube, dann muss sie dich drauf lassen.....wenn du nichts zahlst, kann sie gegen dich wegen unbefugten Betretens des Grundstückes anklagen.

Denn sie ist laut Vertrag die alleinige Mieterin und du bist nicht zur Untermiete, da sie von dir kein Geld für die Pacht verlangt.