Kann man einen Omnibus privat im Straßenverkehr fahren?

8 Antworten

Es kommt einfach darauf an, als was dein Bus eine Betriebserlaubnis hat. Ursächlich für die fahrerlaubnisrechtliche Zuteilung ist die zulässige Gesamtmasse bzw. die Anzahl der Sitzplätze. Baue alle Sitze aus, so dass nur noch bis 8 Personen außer dem Fahrzeugführer Platz finden und lass dir für das Kfz beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen. Dann reicht die Klasse C aus (also kein Bus- Führerschein erforderlich), sofern die zulässige Gesamtmasse 3,5 t übersteigt (davon gehe ich aus).

Das hängt davon ab, als was das Fahrzeug zugelassen ist und welche Fahrerlaubnis Du besitzt.

Ich gehe mal jetzt von einem Durchschnitts-Omnibus aus, das wäre dann 2 Achsen und ca 18t zulö Gesamtmasse.

Wenn es laut Zulassungsbescheinigung ein SO.KFZ-Bürofahrzeug, ein SOKFZ-Messefahrzeug, ein Wohnmobil oder etwas auser einer KOM ist, dann hat das Fahrzeug weniger als 8 nutzbare Fahrgastplätze und demnach reicht eine Fahrerlaubnis der Klasse C

Ist es ein KOM, benötigst Du eine Fahrerlaubnis der Klasse D.

Dienst die Fahrt jedoch der alleinigen Überprüfung des technischen Zustandes, so darf sie mit Klasse C durchgeführt werden.

Wurde die Klasse C vor dem 01.01.1998 erworben (also als damalige Klasse 2) so berechtigt sie auch zum "Führen von Fahrzeugen der Klasse D ohne Fahrgäste" (die Fahrt ist nicht zweckgebunden), das ist auch unabhängig, ob man noch eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 hat oder eine der Klasse 2 in Klasse C 172 umgeschrieben.

ACHTUNG bei Verlängerung der FE Klasse 2 bzw C 172!!!

Wird die Verlängereung nicht vor dem Stichtag des Ablaufes beantragt, gilt die Klasse 2 bzw C172 als abgelaufen und wird nach dem Ablaufdatum nicht verlängert sondern als Klasse C neuerteilt. Das mag für einen Lkw-Fahrer belanglos sein, aber die Randnummer 172 fällt dann weg, weil man mit der Neuerteilung eine Fahrerlaubnis nachdem Rechtsstand bekommt der am Tage der Neuerteilung vorliegt und man keinen Bestandschutz aus der alten Klasse 2 bzw C172 mehr hat. Das ist für jemanden, der hin und wieder eine Überführungsfahrt mit einem KOM machen will schon entscheidend, ob da nich einen 172 hinter dem C steht oder nicht.


Alles geregelt in §6 der FEV:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html

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Unterm Strich:

Die Fahrt mit einem KOM (Kraftomnibus) kann privat jederzeit durchgeführt werden (vorausgesetzt, man hat die entsprechende Fahrerlaubnis) und ist zweckungebunden.

Es macht sogar Spaß, das Fahrverhalten eines KOM ist ganz anders, als bei einem Lkw, weil man vor der gelenkten Achse sitzt und demnach erst weit in den Kreuzungsbereich einfahren muß, bevor man abbiegt, der Überhang ist nicht zu unterschätzen. Für jemanden der ansonsten "nur" Lkw fährt ist so eine Fahrt nicht zu unterschätzen, da muß man sich an das andere Fahrverhalten erst gewöhnen.

Wenn Du die erforderliche Fahrerlaubnis hast, dann darfst Du das.

Es gibt auch einige Busse, die zu Wohnmobilen umgebaut wurden.

Gibt doch genug zum Wohnmobil umgebaute Busse. Wenn max. 8 Sitzplätze eingetragen sind, brauchst Du nur den Lkw-Schein, keinen Bus- oder Personenbeförderungsschein. 

Wenn du den nötigen Führerschein und das Geld für einen Bus hast, darfst du einen fahren