Elektrostapler für Strassenverkehr?

3 Antworten

Stapler sind Kfz, die nach ihrer Bauart für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positionieren von Lasten bestimmt und geeignet sind. Es sind keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) und nur für den innerbetrieblichen Einsatz bestimmt. Werden diese trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, so gibt es 3 verschiedene Arten der Fahrzeuge, die alle anders zu bewerten sind. Es gibt Fahrzeuge mit einer bbH bis 6 km/h, welche bis 20 km/h bbH und Fahrzeuge über 20 km/h bbH. Dabei spielt die Antriebsart keine Rolle. Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum benötigen deshalb auch die Ausrüstungen i.S.d. StVZO (Beleuchtung u.a.). Alle 3 Fahrzeugarten können also unter unterschiedlichen Voraussetzungen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Würde wahrscheinlich aber keiner machen, dafür sind die Kosten einer Batterieladung eines Staplers viel zu hoch. Ich kenne aus unserem Kundenkreis auch nur Diesel- oder Treibgasstapler, die eine Verkehrszulassung haben.

Gundsätzlich jeder Stapler, er braucht bloß eine Verkehrszulassung (Licht, Blinker, Bremslicht und so muß dran sein) und ein Kennzeichen.