Kann man eine Haftstrafe von 2 1/2 Jahren in einer Bewährung Strafe umschreiben?

8 Antworten

Hallo Sylvia209,

bezüglich Deiner Frage richtet sich die Antwort nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 56 StGB - Strafaussetzung 

(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. 

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen. 

(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet. 

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p>(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.


Wie Du dem zweiten Absatz und den von mir fett da gestellten Text entnehmen kannst, ist die Aussetzung zur Bewährung nur dann möglich wenn die "Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt".

Bedeutet im Bezug auf Deine Frage:

Kann man eine Haftstrafe von 2 1/2 Jahren in einer Bewährung Strafe umschreiben?

Nein, kann man nicht.

Der § 56 StGB lässt eine Bewährungsstrafe nur bis zu einem Jahr und unter gewissen Umständen bis zu 2 Jahren zu. Darüber hinaus, sprich bei den von Dir angeführten 2 1/2  Jahren ist hingegen eine Aussetzung zur Bewährung absolut ausgeschlossen.

Schöne Grüße
TheGrow

Bewährungsstrafen können nur bis zu 2 Jahren Haftstrafen ausgesprochen werden

Auf Bewährung werden nur Haftstrafen bis 2 Jahre ausgesetzt.

Das da nichts mehr zu machen ist hat TheGrow ja schon klar ausgedrückt.

Weiter unten meinst Du nun das es dumm ist Dich in den Knast zu stecken. Dumm warst allerdings zunächst mal Du indem Du irgendwas angestellt hast dass Dir diese Strafe eingebracht hat. Du kannst aber sicher davon ausgehen dass das Gericht Deine Situation durchaus bedacht hat und sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Aber irgendwie ging es auch mit sämtlichen Hühneraugen zudrücken eben nicht mehr.

Deine Chancen, da Du wohl derzeit noch in Freieheit bist, stehen aber gut in den offenen Vollzug zu kommen (außer wenn Du in Bayern wohnst). Wenn dann alles gut und flüssig läuft kannst Du nach einigen Wochen den Freigängerstatus bekommen, wenn Du Glück hast.

Sylvia209 
Fragesteller
 29.07.2015, 20:35

Also sorry wenn ich es falsch verfasst habe ich Persönlich geh nicht in den Knast! Meine Tante ,sie ist Immobilien Fachwirt und wurde wegen Unwissenheit verurteil,ist auch bis auf alle Instanzen Gegangen nun soll sie 2 und 3 Monaten ins Gefängnisse und sie hat auch gesagt das Ding nun durch ist und sie eigentlich sofort darein will nur um ihre Strafe schnellst möglich abzusitzen,nur halt in den Offnenvollzug und ins Thüringen,Sachsen und Sachsen Anhalt gib's sowas nicht Chemnitz macht erst 2019 den Offnenvollzug wieder auf!Meine Frage ist da ich mich schon im Internet schlau gemacht habe und der einzige Kanst der sowas macht ist Berlin kann sie noch so lang wie sich in Freiheit befindet sich in Berlin Wohnungsgesellschaft mäßig dort hin Melden um dort dann ihr strafe zu verbüßen?Damit dann nach ca.6-8 Wochen dort ihre arbeit weiter machen kann?

Artus01  30.07.2015, 19:34
@Sylvia209

Also zunächst wird niemand wegen Unwissenheit verurteilt, das ist nämlich kein Straftatbestand. Aber egal, irdendeinen schwerwiegenden Grund wird es schon gegeben haben.

Was die Ummeldung nach Berlin soll erschließt sich mir nicht, denn in den von Dir genannten Bundesländern gibt es natürlich Anstalten des offenen Vollzuges. Wenn in einem Bundesland mal nicht dann eben in einem Nachbarbundesland. Letztlich könnte der Trick mit der Ummeldung klappen.

Nein, nur Strafen bis 2 Jahre können auf Bewährung sein.