Gnadengesuch mögliich?

2 Antworten

Irgendwi glaube ich deine Geschichte nicht so ganz, denn Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren werden in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt.

Solltest du es aber tatsächlich geschafft haben, zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt zu werden, gäbe es mit Sicherheit einen Vollstreckungshaftbefehl, und dann hätte die Polizei wahrscheinlich mehr unternommen, als nur ein paar Mal an der Tür zu klingeln.

Bei Gott ich sage die Wahrheit

@marian119

Klar. Darum steht ja auch in der Frage, du wärst 'auf der Flucht' und in einem Kommentar, du wärst die ganze Zeit zu Hause gewesen.

Erklär mir mal, wie man zu Hause auf der Flucht sein kann.

Wieso sollte man das gewähren, wenn du nicht mal deine Strafe angetreten hast?