In Bewährungszeit nochmal Bewährung?

9 Antworten

Die werden angehängt. Ausserdem ist es nicht einfach zu beantworten: Es spielen die Umstände der verschiedenen Taten eine Rolle. Hat zum beispiel die eine Tat mit der anderen gar nichts zu tun, kann es wie bei dir beschrieben heraus kommen: Eine weitere Bewährungsstrafe. Ich darf anfüge, dass x gleichwohl Glück gehabt hat... in der Regel sitzt man die Strafe ab. Und zwar summiert mit der verbleibenden Strafe.

Viel mehr kann man hier nicht anfügen. Dafür müsste man den Prozess und die Hintergründe kennen. In Strafsachen gibt es aus dem Stehgreif keine einfachen Antworten, da die Thematik Tat/Strafe je nach Tat ein wenig komplexer ist, als man sich vorstellt.

Als simple Antwort zu deiner Frage aber hier wiederholt: Ja, die Zeit wird aufsummiert. hätte er verlbeibend 6 Monate und hat er jetzt auf Bewährung weitere 6 Monate erhalten sind es deren 12 zum Absitzen bei einer weiteren Straftat.

x selbst sollte dies aber sehr bewusst sein. Sein Anwalt dürfte ihn darüber genaustens informiert haben. Ich würde meine Infos also am besten direkt dort holen, wo sie stimmen: An der Quelle.

elitesingle 
Fragesteller
 24.09.2010, 10:52

danke für deine schnelle antwort. ja also vielleicht hab ich mich nicht deutlich ausgedrückt, ich bin das opfer und war als zeuge vor gericht für meinen fall hat er 6 monate auf bewährung bekommen obwohl er noch wegen einem anderen fall 12 monate übrig hatte. beides körperverletzung. wo kann man sich da erkundigen???

Eindeutig ja es ist möglich. Ich kann dir von einem Fall berichten, wo ein Einbrecher zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Ca. 18 Monate später stand er wieder vor Gericht wegen Einbruch und wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Strafzusammenzug heißt das.

das ist eigentlich nicht möglich. Wer innerhalb der Bewährung erneut verurteilt wird, der landet im Gefängnis.

elitesingle 
Fragesteller
 24.09.2010, 10:53

ist es doch, ist mein eigener fall ich bin opfer und zeuge der tat. ist nicht eine theoriefrage oder irgendwas was ich gehört habe, ist tatsächlich so.

Die werden darangehängt.Es kann aber auch geschehen je nach Richter und der Straftat das er der Rest der Strafe und die 6 Monate im Bau verbringen kann/darf.Kommt immer auf den Einzelfall an.Es kann auch sein das die Restzeit der ersten Verurteilung und die 6 Monate komplett mit Auflagen versehen werden und er nicht einwandert. cu

ja also vielleicht hab ich mich nicht deutlich ausgedrückt, ich bin das opfer und war als zeuge vor gericht für meinen fall hat er 6 monate auf bewährung bekommen obwohl er noch wegen einem anderen fall 12 monate übrig hatte. beides körperverletzung. wo kann man sich da erkundigen???