Parallel Bewährung trotz Bewährung

2 Antworten

Das hängt von vielen Faktoren ab: Von der Art der Straftaten, von dem angerichteten Schaden, von der Sozialprognose, von deinem Alter (Jugendstrafrecht oder Erwachenenstrafrecht), von deiner Kooperation / deinem Verhalten vor Gericht, vor welchem Gericht verhandelt wird (Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht), usw. usw.

Du schreibst auch nicht, wie hoch die Haft ausgefallen ist, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. So kann dir im Grunde gar keine vernünftige Anmtwort gegeben werden.

Möglicherweise bekommst du eine weitere Bewährungsstrafe, da es sich, wie du schreibst, um eine andere Straftat handelt. Es kann aber auch durchaus sein, dass -abhängig von den oben genannten Faktoren- keine Bewährung mehr drin liegt. Generell ist es so, dass Bewährung grundsätzlich nicht mehr möglich ist, wenn die Haft 2 Jahre oder mehr beträgt. Aber auch eine kürzere Haftzeit kann durchaus ohne Bewährung angeordnet werden.

Die Chance ist ziemlich groß... Natürlich kommt es drauf an, wobei es bei der vorgeworfenen Tat überhaupt geht. Denn eine Strafe kann nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht höher als 2 Jahre ausfällt. Und dann ist es natürlich von Vorteil, daß es nicht um eine Tat geht, die Du NACH Deiner Verurteilung begangen hast. Vor allem hast Du dann nicht das Risiko, daß die schon vorhandene Bewährung widerrufen werden könnte.