Kann man eine Erhöhung der Erbpacht und der Grundsteuer anteilig auf die Miete anrechnen (Mieterhöhung)?

4 Antworten

Bezüglich der Grundsteuer kommt es darauf an, ob du mit dem Mieter eine Vorauszahlung der Nebenkosten mit jährlicher Abrechnung vertraglich vereinbart hast. Falls ja, würdest du die Erhöhung ja dann dort abrechnen. Falls jedoch eine Nebenkosten Pauschale vereinbart ist, darfst du diese mit vorheriger Ankündigung nach den gesetzlichen Vorschriften anpassen.

Die erhöhte Erbpacht darfst du nicht direkt umlegen. Aber du kannst eine normale Mieterhöhung machen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

..... nein, dennn solche Kosten und Lasten gehören, wenn es denn vereinbart wurde, in die BK-Abrechnung und nach einer AR können die Vorauszahlungen angepasst werden, wenn es denn nötig wird.

Die Grundsteuer gehört doch zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Gibt es dazu eine Vereinbarung im Mietvertrag?

Ansonsten kannst Du die Miete, wenn vertraglich nicht ausgeschlossen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen.