kann man eine Entgeltgruppe nachträglich ändern?

3 Antworten

Dafür sorgen, dass der Tarifvertrag direkt Anwendung findet (notfalls Gewerkschaft beitreten, falls nicht komplette Verweisungsklausel im Vertrag enthalten ist) und einen Neueingruppierungsanspruch geltend machen. Wenn der Arbeitgeber den ablehnt: Beim Arbeitsgericht einklagen.

Da hast Du schlechte Karten. Da nochmal mit Deinem Arbeitgeber nachzuverhandeln wird schwierig werden. Könntest höchstens mal mit Deinem Chef sprechen, wie es in einem halben Jahr aussieht...

Zuerst mal sollte man mit dem Arbeitgeber reden.