Überfahrtsrecht von der Stadt erwirken?

1 Antwort

Du musst gar nichts hinnehmen, allerdings könnte der Verkauf des Grundstückes nur in Abhängigkeit mit Kauf der Straße erfolgen dies mit beschriebenen Wegerecht im Grundbuch.

Wenn Du das letztendlich nicht möchtest, nicht kaufen. Vorher eventuell mit einem Notar besprechen der klärt dich auch über alle Einträge im Grundbuch auf.