Kann man ein Erbe auch in Raten auszahlen?

3 Antworten

Der Sinn der Frage ergibt sich nicht ganz.

Zunächstmal gilt in D das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Das Erbe fällt den Erben mit den Erbfall zu. Insoweit gibt es da normal keine Auszahlung. Der Erbe kann natürlich sein geerbtes Konto auflösen und sich den Betrag auszahlen lassen.

Gibt es mehrer Erben bedarf es einer Auseinandersetzung um das Erbe auf die Erben zu verteilen. Bei der Auseinandersetzung sind die Erben, solange sie sich einig sind natürlich frei wie sie das Erbe verteilen.

Bei Ausgleichzahlungen, z.B. wenn bestimmte Erbschaftsgegenstände nicht geteilt werden können oder sollen, kann natürlich auch eine Ratenzahlung zwischen den Erben vereinbart werden.

Daneben gibt es natürlich noch eine vielzahl von Konstallationen, die der Erblasser durch ein Testament herbeiführen kann. So kann der Erblasser z.B. eine Testamentsvollstreckung anordnen oder ähnliches. Der Erblasser ist hierbei recht frei. Einig die Pflichtteile kann er so nicht umgehen, da der Berechtigte bei einer beschwerten Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen kann.


Wenn der andere damit einverstanden ist,klar.Ich meine jetzt bei Auszahlung.

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sergius  30.11.2016, 09:20

Dumme Antwort - wenig hilfreich !