400 Euro Erbe, wie verfahren wenn ich ein P-Konto habe?

1 Antwort

Das kommt darauf an, ob eine Privatinsolvenz läuft oder (vorerst) nur eine Kontopfändung.

Im Falle der Privatinsolvenz müssen sie das Erbe dem Treuhänder melden, sonst gefärden sie die Restschuldbefreiung. Anders sieht es bei einer reinen (Konto-)pfändung aus.

Als (Allein-)Erbe sind sich Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie übernehmen damit auch alle Konten des Erblassers. Sie können (ggf. mit Erbschein) einfach auf die Bank des Erblassers gehen und das Geld abheben.

Beachten sie, das Gläubiger natürlich auch ihre neuen Konten pfänden können. Dazu müssen die Gläubiger ggf. auch einen Erbschein beantragen (sofern sie der Bank noch keinen vorgelegt haben). Auch bei einer neuen EV wäre das Erbe natürlich anzugeben.

Ein weiterer Punkt ist Harz 4. Sollten sie Harz 4 erhalten, dann wird das Erbe als Einkommen angerechnet. Sofern das Erbe gefpändet wird, und sie keine legalen Möglichkeiten haben die Pfändung zu verhindert, wird es allerdings nicht angerechnet.