Kann man ein eingetragenes Wohn- und Nutzungsrecht aufheben?

2 Antworten

Es gibt zwei Situationen, die zu klären sind.

Wie wurde das Wohnrecht / Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen? Als Recht, welches der aktuelle Eigentümer dem Nutzer oder der Nutzerin einräumt ODER  "Das Wohnrecht ist mit dem übertragenen Grundstück fest verbunden.“ ?

Diese beiden Situationen unterscheiden sich gewaltig. Im ersten Fall erlischt das Wohnrecht mit dem Verkauf der Immobilie, im zweiten Fall ist das Wohnrecht nicht an den Eigentümer gekoppelt sondern liegt auf dem Grundstück, egal wem dieses Grundstück gehört. Der Käufer, also der neue Eigentümer, hat dieses Wohnrecht auch am Bein.

1. nein

2. ja

er hat sich ins knie geschossen, dieses recht gilt lebenslang

weißt, was er machen muss?

es ihr abkaufen, rechne so mit 50-100k dafür

hätte er das mal nicht getan

sie muss damit einverstanden sein, dieses recht aufzugeben, er kann es ihr nicht entziehen

meist lassen die leute es sich abkaufen

Tiffany1306 
Fragesteller
 04.01.2016, 13:08

Danke für die schnelle, aber erschreckende Antwort :-(

Aber er hat das Haus doch VOR seiner Heirat mit der jetzigen Frau gekauft, also gehört das Haus selbst ihm, denn er steht im Grundbuch. Würde denn das Wohn- und Nutzungsrecht der Ehefrau hinfällig, wenn er sich von ihr scheiden lässt?

ichklugdunix  04.01.2016, 13:11
@Tiffany1306

nein, nur durch tod erlischt es

das ist an keinen status gekoppelt, das ist an die person gekoppelt

und der wert eines solchen rechtes ist überaus ernorm

rechne mal, sie ist 40

statistisch lebt sie? 36 jahren, sagen wir noch

das wohnrecht entspricht nur einer vergleichbaren wohnung von 300€ kaltmiete

12x36x300 sind schnelle 100k, die es wert ist

da muss man etwas abrechnen, weil 100k jetzt, sind mehr, als wenn du sie über 36 jahre bekommst

50-100k im schnitt, ist es wert

wenn sie zu einem anwalt geht oder so, rechnet der ihr das auch vor


bietet ihr jetzt 10.000 auf die hand an, vielleicht macht sie es


oder guckt, ob sie es überhaupt durchzieht