Kann man die Polizei bei einer Beschattung anzeigen?

1 Antwort

Du schaust wirklich zu viele Filme.

Die Polizei beschatten niemanden und hört niemanden ab. Sowas ist eher der Bereich von BKA, BND und Verfassungsschutz.

Ich kann hier mit dem GG Art. 10, Abs 2 dienen:

"Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

Hierbei geht es um das Brief- und Postgeheimnis, ähnlich ist es auch bei ähnlichen Dingen. Das Gesetz wird aufgehoben, wenn dadurch die Bundesrepublik geschützt wird.

Fazit: die Polizei (und andere Behörden) darf das!