Kann man den Zahnarzt verklagen?

7 Antworten

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Der Zahnarzt hat ihr ein Angebot gemacht  sie hat nicht angenommen - also ist ihr auch kein Schaden entstanden.

Hallo,

man kann nur auf Schadenersatz klagen, wenn einem auch nachweisbar ein Schaden entstanden ist.

Wenn man sich einfach nur teurer die Zähne woanders machen lässt, dann ist einem noch lange kein Schaden entstanden.

Es hat einfach nur mehr gekostet - vergleichbar wie wenn man ein und dieselbe Uhr in dem einen Laden für 150 Euro und im anderen Laden für 175 Euro bekommt.

Außerdem hat deine Mutter ja noch gar nichts machen lassen. Welcher Schaden soll ihr denn dann entstanden sein?

Anders würde es aussehen, wenn bereits wirklich nicht erforderliche oder gesundheitsschädigende Maßnahmen ergriffen worden wären.

Und dass der erste Arzt beim Reparieren auch immer absichtlich wieder etwas kaputt gemacht hat, könnt ihr ihm sicher nur sehr schwer bis gar nicht nachweisen.

Wenn dem so wäre und es nicht von der Krankenkasse bezahlt wurde, dann wäre deiner Mutter ein Schaden entstanden.

Du scheinst aus der Schweiz zu sein, da weiß ich allerdings nicht, wie sich das mit Kassenleistungen und Privatleistungen verhält.

Ihr habt nun zwei Meinungen. Woher wisst ihr oder was macht euch so sicher, dass die des zweiten Zahnarztes die richtige Meinung ist?

Also einfach den Zahnarzt wechseln, wenn ihr euch dort nicht mehr wohlfühlt und darauf hoffen, dass es mit dem neuen besser wird.

Viele Grüße

Michael

Exttaa 
Fragesteller
 02.02.2018, 18:24

Hallo, ich habe die Frage sehr undeutlich formuliert.

Nach JEDEM Besuch war immer wieder mal was neues kaputt an den Zähnen, ob man davon Schadensersatz verlangen kann.

19Michael69  02.02.2018, 20:58
@Exttaa

Da wäre die Frage zu klären, die wir hier nicht klären können:

War dann auch wirklich etwas "kaputt" - was ja durchaus sein kann - oder hat der Zahnarzt das nur erfunden?

Wie schon gesagt, es dürfte sehr schwer sein, dem Zahnarzt da was nachzuweisen.

Deine Mutter sollte die "Reparaturen" von dem neuen Zahnarzt anschauen lassen.

Vielleicht kann der mehr dazu sagen.

Gruß Michael

Ich habe ähnliche Erfahrung mit meinem alten Zahnarzt.

Der hat mir Zähne kaputt gemacht und gezogen, obwohl es nicht erforderlich war.

Ich habe bei meiner Krankenkasse ein Mängelgutachten beauftragt. Daraufhin war ich bei einem anderen Zahnarzt, der die Sache bewertet hat.

Dieser hat dann gravierende Mängel festgestellt, u. a. muss der komplette Oberkiefer neu gemacht werden.

Also hab ich über eine Klage nachgedacht.

Problem 1 :

Als ich dann den Schadenersatz bei meinem Zahnarzt eingefordert habe, hat der nur abgewimmelt, so dass ich hätte klagen müssen.

Ein Rat vom Anwalt brachte dann die Ernüchterung, dass ich für 7000 Euro mindestens nochmal 7000 Euro Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht zahlen muss. Und nicht weiss wie das Gericht wann und wie zu meinen Gunsten oder nicht entscheidet.

Der Gang vor Gericht lohnt sich erst ab einer Summe von 20 000 Euro und gutem Anwalt.

Das weiss auch der Zahnarzt.

Problem 2 :

Der Zustand X ist im Normalfall eine "Zeitbombe" die nicht 3-4 Jahre bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes warten kann.

Außerdem muss der Beweis von Zustand X gesichert werden. Für das Gericht reicht das Mängelgutachten des MDK nicht aus. Man braucht vielmehr ein Gutachten eines vereidigten Gerichtsgutachters das mindestens 2500 Euro kostet.

Kein anderer Zahnarzt wird die Behandlung, solange das Verfahren läuft, fortsetzen schon alleine um nicht selbst vor Gericht zu landen.

Problem 3 :

Die Zahnärzte und Anwälte kennen sich untereinander.

D. h. nicht zum nächsten Zahnarzt um die Ecke gehen, wenn man eine unabhängige Meinung und Behandlung will. Am besten in 50 km Distanz zum Ort des alten Zahnarztes gehen.

Am besten einen Anwalt nehmen, der nur Patienten berät und vertritt.

Hallo - ich empfehle eine Meldung an die zuständige Ärztekammer.

Desweiteren auch unter Vorlage der Rechnungen aus der Vergangenheit (sowie Kostenvoranschlag über 14.000Fr.) eine Überprüfung beim MEDIZINISCHEN DIENST Ihrer Krankenkasse ANFORDERN (darauf haben Sie ein Recht).-

Dafür sind natürlich die Rechnungen/Aufzeichnungen aus der Vergangenheit notwendig. U. U. auch die Herausgabe der Krankenakte beim Zahnarzt verlangen.

Und hilfreich auch der KOSTENVORANSCHLAG für die Zahnsanierung in Höhe von 14.000Fr.

Sollte der Zahnarzt eine Fehlbehandlung durchgeführt haben, muß es festgestellt werden.

Sollte Fehlbehandlung festgestellt werden, auf Schadenersatz verklagen (bei der Polizei anzeigen wegen Körperverletzung) - eine saubere Dokumentation möglichst bereits bei dem Gang zum Polizeirevier mitbringen (in Kopie).-

Viel Erfolg

Welcher Schaden ist denn deiner Mutter entstanden?

Exttaa 
Fragesteller
 01.02.2018, 23:12

Es war nach einem Zahnarztbesuch immer wieder was kaputt.

Deichgoettin  04.02.2018, 03:12
@Exttaa

Sagst Du.....