Arzthaftung Ermittlungsverfahren: Kann der beschuldigte Arzt die Patientenakte fälschen?
Hallo, bitte , könnt Ihr meine Frage beantworten (oder evtl. meine Bedenken zerstreuen? Fall: Patient ging vor Jahren mit tumorspezifischen Symptomen zum Facharzt. Facharzt irrte sich, er übersah den Tumor (bei Koloskopie) und stellte Fehldiagnose. "Reizdarmsymptom", psychosomatische Ursache. Patient blieb dann noch weitere zwei Jahre bei diesem Arzt in Behandlung, keine erneute Koloskopie, auch keine Überweisung an einen Proktologen. Die Beschwerden (Schmerzen wurden schlimmer). Schließlich, vier Jahre nach der Koloskopie wird bei einem Routine-Check-Up beim Hausarzt (Blut im Stuhl) Darmkrebsim fortgeschrittenen Stadium entdeckt. Fachanwalt für Arzthaftungsrecht wurde beauftragt, den ersten Arzt (den Pfuscher) auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu verklagen. Er wird die Patientenakte anfordern. Meine Bedenken: kann der Arzt die Patientenakte zu seinen Gunsten fälschen/ verändern/ ergänzen, etc.???? etwa: "empfehle die Koloskopie innerhalb 24 Monaten zu wiederholen".. Die Möglichkeit hätte wohl jeder beschuldigte Arzt, oder? Dann könnte sich doch jeder wegen Ärztepfusch angeschuldigte Arzt problemlos eine "weisse Weste" verschaffen?? Oder welche Tricks wendet der Anwalt an, damit so etwas nicht passiert? Danke schon mal ...
5 Antworten
ja, ich denke er hat die Möglichkeit das du fälschen nachträglich. Ich denke Ärzte dürften sogar handschriftliche Patientenakten führen. Selbst falls es eine elektronische Patientenakte ist und diese manipuliert wurde, wird dein Anwalt schwer das Gegenteil beweisen können es sei denn es findet sich ein Beweis der die Aktenmanipulation 100%ig nachweist. Es steht Aussage gegen Aussage denke ich. Oder hast du zufällig selbst Mitschriften angefertigt und eine Dokumentation über die Arztbesuche und den besprochenen Inhalt angefertigt? Das wäre jetzt ideal! Aber wer macht das schon?
nein, die Krankenkasse bekommt nur Abrechnungsrelevante Daten (zum Beispiel die Diagnose die auf dem Rezept steht das du in der Apotheke abgibst). Darüber hinaus reicht der Arzt nur seine Abrechnung ein also den "Rechnungsposten". Alles was dazwischen passiert (Gesprächsinhalte etc.) wird nicht an die Krankenkasse übermittelt. Du kannst aber von deinem Arzt schriftlich mal eine Liste mit allen Terminen anfordern an denen du bei ihm warst. Falls die sagen das geht nicht weil der Aufwand zu hoch ist dann fragst du wie viele Stunden es dauert und bietest an das man dir für diese Leistung gerne eine Rechnung schreiben kann. Wenn du die Liste hast musst du versuchen dir in Erinnerung zu rufen was genau wann gelaufen ist. Es kann sein das bei deiner ausführlichen Aufzeichnung die dann entsteht 1 oder 2 Sätze dabei sind die am Ende mal im Rahmen eines Prozesses im Gerichtsurteil landen.
Danke für den Tipp !!
Trick ganz einfach!! NAchdem du die richtige diagnose erhalten hast erst deine krankenakte selber abholen und dann direkt damit zum anwalt anzeige schreiben .
Gute Besserung.
Hi danke, aber ich kann doch nicht zu dem Arzt gehen und die Herausgabe der Patientenakte fordern, die gibt er mir doch nicht ohne weiteres (nur mit Gerichtsbeschluss o.ä.)????
aber ich kann doch nicht zu dem Arzt gehen und die Herausgabe der Patientenakte fordern
Warum solltest Du das nicht können?
die gibt er mir doch nicht ohne weiteres (nur mit Gerichtsbeschluss o.ä.)????
Du hast einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in das Original und auf Fertigung von Kopien gegen Kostenerstattung.
Hi, interessant. Das wäre Nummer sicher. Nur: was soll ich in dem Fall dem Pfuscharzt als Begründung sagen?
Hi, interessant. Das wäre Nummer sicher. Nur: was soll ich in dem Fall dem Pfuscharzt als Begründung sagen?
Wie wäre es mit: Ich mache das immer so, ich habe meine Unterlagen gern komplett. Manche Ärzte sind da allerdings etwas weniger kooperativ. Wenn Du einen guten Hausarzt hast, dann steck ihm ein paar Euro in seine Kaffeekasse und bitte ihn, die Akte für dich anzufordern - wegen der Weiterbehandlung.
Aber wie schon gesagt, du hast einen Anspruch darauf und brauchst keinen Grund zu nennen.
ok, vielen Dank für Deinen Rat !!! :-))
Wieso sollte der Hausarzt für "ein paar Euro" irgendwas tun (in Richtung Kollege) was er sonst nicht bereit ist zu tun?? Entweder er ist bereit die Aktenkopie anzufragen(dann für eigene Verwendung) oder nicht.
Guckst du 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Einsicht in Patientenakte grds. ja, Kopien gegen Kosten.
Man ist dem Arzt nicht Rechenschaft schuldig. Wenn du höflich sein willst, sag etwas unverfängliches....
Genau, mach es wie jurafragen vorschlägt
Mercy Danke :-))
kann der Arzt die Patientenakte zu seinen Gunsten fälschen/ verändern/ ergänzen, etc.????
Natürlich kann er das. Und leider passiert das auch regelmäßig.
Die Frage ist aber, ob die Akte dann am Ende noch "stimmig" ist.
Riechen die Richter "Lunte" in solchen Fällen ?(es war eine blöde Frage, ich meine wenn die Akte aufgrund Manipulation unstimmig ist, werden die Richter aufgrund ihrer Erfahrung den Umstand der leichten Manipulierbarkeit in ihre Beurteilung mit einfließen lassen, oder?)
Riechen die Richter "Lunte" in solchen Fällen ?
Selbst wenn ... Warte doch erstmal ab, bis Du die Akte in Kopie hast.
Ich habe mal eine Akte etliche Jahre nach einer (Falsch-)Behandlung in einem Krankenhaus von mir gesehen. Die war nur an den falschen Stellen frisiert, das hätte dem Krankenhaus nicht viel genutzt, wenn die Tat noch nicht verjährt gewesen wäre.
Ich bin ohne vernünftige Abschlussuntersuchung gegen 16 Uhr aus dem Krankenhaus "nach Hause" entlassen worden, dokumentiert war eine Abschlussuntersuchung und eine Entlassung gegen 21.00 Uhr "in ambulante Weiterbehandlung". Andere Schrift, völlig unleserliche Unterschrift. Wäre aber im Ergebnis nicht prozessentscheidend gewesen.
Die Falschbehandlung und das schuldhafte Unterlassen der Abschlussuntersuchung waren verjährt? Schade ...
Das schuldhafte Unterlassen der Abschlussuntersuchung war verjährt? Schade
Die Tatsache, dass die Unterschrift unter der Einwilligungserklärung, nicht meine war, leider auch. Schuldrechtsreform sei dank ...
skandalös, unseriös bis dorthinaus !!! Das tut mir leid
In solchen Fällen werden meist Medizinsachverständige bestellt. Die können wie oben geschrieben auch die Stimmigkeit bewerten, ist aber nicht ganz einfach - auch für den Richter....
Außer dem geht "Arzthaftung Ermittlungsverfahren" schon mal garnicht.
Arzthaftung: Zivilrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
Ermittlungsverfahren: Strafrecht (Strafe, das Opfer kriegt davon Nichts direkt)
Hi, das Meiste wurde ja schon gesagt. Ich verstehe Deine Frage sowieso nicht, Du schriebst doch selbst: "Fachanwalt für Arzthaftungsrecht wurde beauftragt, den ersten Arzt...zu verklagen." Damit ist die Sache doch sowieso in der Hand Deines RA, der weiß schon was zu tun ist, pfusch nicht dazwischen!
Mist. Dann kann sich theoretisch jeder Pfusch-Arzt selbst (durch Manipulation der Patientenakte) der Verantwortung entziehen? Oder ist ein Duplikat der Akte bei der Krankenkasse?