Muss ich als Minderjährige meine Eltern zu einem neuen Arzt mitnehmen?

8 Antworten

Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Disposition über die körperliche Unversehrtheit ist auf die natürliche Einsichts- sowie Urteilsfähigkeit und nicht auf die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen abzustellen. Bei einem Alter unter 14 Jahren sollte in der Regel die Einwilligung der Personensorgeberechtigten, üblicherweise der Eltern, eingeholt werden. Minderjährige zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können rechtswirksam einwilligen, wenn von Seiten des Arztes unter Berücksichtigung der Art und Schwere des konkreten Eingriffs von der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden kann. Bei Zweifeln über die erforderliche natürliche Einsichts-, Urteils- und Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen oder besonderen Risiken für den Minderjährigen kann es ärztlich geboten sein, die Eltern aufzuklären und deren Einwilligung einzuholen. (Deutsches Ärzteblatt)

Linkempfehlung: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=54690

Für eine einfache Untersuchung braucht der Arzt das Einverständnis nicht zwingend, bei Eingriffen (zb. Zahnarzt) ist das schon anders.

Du musst im Prinzip nur deine Versichertenkarten (und ggf deinen Perso) dabei haben, mehr nicht!

Und nein, deine Eltern müssen nicht mit, sondern im Gegenteil, die Ärzte haben sogar eine Schweigepflicht dir gegenüber einzuhalten, die auch vor deinen Eltern nicht halt macht.#

mfg

du kannst alleine zum Arzt gehen und auch entscheiden zu wem. Allerdings müssen deine Eltern zustimmen wenn es um Eingriffe (OP'S) geht oder um kostenpflichtige Behandlungen, denn müssen ja wahrscheinlich deine Eltern für dich bezahlen

kommt uf den arzt an, manche ärzte lassen dich das auch mit 17 schon allein entscheiden, aber normaler weise musst du deine eltern noch mitnehmen da sie noch über dic entscheiden

Nein. Mit 17 darfst du durchaus allein zum Arzt. Versichertenkarte und Praxisgebühr reicht da aus.