Eltern verklagen auf Unterhalt und Schadensersatz

7 Antworten

Kannst du nicht in eine Art Wohngruppe ziehen? An deiner Stelle würde ich mit dem Jugendamt sprechen an deinem Wohnort, auch wenn du schon 19 Jahre bist. Bist schliesslich noch in Ausbildung. Schildere die Situation. Du bekommst dort Hilfe bzw. die wissen auch, welche Möglichkeiten du hast, wenn sie rein rechtlich nicht mehr für dich zuständig sind. Psychologische Gespräche wären auch gut für dich. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ganz ehrlich: warum bleibt deine Mutter mit so einem Menschen wie deinem Vater zusammen, wenn er die eigene Tochter sexuell belästigt hat.....???? Absoluter Scheidungsgrund.... Bei den Amtsgerichten gibt es kostenlose Beratungen, z. B. wenn man wenig verdient oder arbeitslos ist. Da ist dann ein Rechtsanwalt, der dir kostenlos Auskunft geben kann. Musst sagen du bist in Ausbildung, Nachweis, Vertrag mitbringen. Schadenersatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB §§ 823 ff geregelt. "Wer vorsätzlich oder fahrlässig ...Körper, Gesundheit...verletzt.." Du musst einen Rechtsanwalt fragen, der kennt sich hier aus. Viel Glück, ziehe von zu Hause aus...ist echt das Beste!!!!!!

Die Psyschaterin bei der ich war hat gemeint : Es ist ein wunder das es mir nach 19 Jahren noch so gut geht.. und ich hab jetzt 4 Therapie Stunden.

Aber danke für die Hilfe ..

Ich will nur noch weg von hier :(

Meine Eltern haben mich auch am Sonntag abend rausgeschmissen

weil ich zum Arzt gehen wollte um mir die Atteste zu geben lassen. aber meine Eltern meinten das gibt Ärger weil ich nicht arbeiten bin... Ende vom Lied war ich war nicht arbeiten weil ich keine Arbeitsklamotten und plane den Auszug.

Du bekommst kein BAB, denn für dein Auskommen sind deine Eltern zuständig. Normalerweise kannst du auch nicht einfach ausziehen, sondern deine Eltern haben die Wahl, ob sie dir Unterkunft und Verpflegung geben oder ob sie dir eine eigene Wohnung finanzieren. Ich kann mir aber auch denken, dass es davon Ausnahmen bei Härtefällen gibt. Ich vermute dass dir ein Unterhalt zusteht. Die Höhe hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Wenn du ausziehst kommt auch das Kindergeld vorher dazu.

Ich würde zum Jugendamt gehen und dich beraten lassen, die werden wissen was zu tun ist. Denn der Klageweg kostet Geld, Nerven und vor allem ZEIT. Ich denke mir das du nicht noch ein Jahr warten willst bis es wirklich losgeht.

Viel Erfolg

danke :)

naja alleine schon wenn ich erstmal ausgezogen bin und geld bekomme ist schon gut.

beim Unterhalt hab ich mal gehört das nomalerweise ich nichts bekomme da wie du schon gesagt hast ich ja auch zuhause wohnen könnte. Nur mir geht es psyschich so schlecht das mir ja jeder sagt ich MUSS ausziehen sonst wird es mir nicht besser gehen. Von daher denk ich das das zuhause wohnen für mich vielleicht vom Gericht als unzumutbar erkannt wird und ich das doch bekomme. Sprich Unterhalt

Du bist volljährig - und hättest einen möglichen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern, wenn Du entweder noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung/ Studium absolvierst (und evt. auch in einer ca. viermonatigen Karenzzeit zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn)..., sonst nicht... Du selbst musst den Unterhalt einfordern (evt. über Anwalt) und dazu Deinen Unterhaltsanspruch nachweisen.

Unterhalt kann nicht nachgefordert werden, er braucht erst ab dem Datum der "Geltendmachung" geleistet werden. Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig von der Einkommenshöhe der Eltern. Dein Ausbildungsgeld wird (bis auf einen "Freibetrag") auf den Unterhalt angerechnet

Den Eltern muss ein "Selbstbehalt verbleiben. Dieser liegt bei 1200 Euro - dann hätten auch erstmal Deine minderjährigen Geschwister bezüglich Unterhaltszahlungen Vorrang vor Dir.

Wären Deine Eltern nicht "leistungsfähig", stünde Dir als Schüler möglicherweise BAFÖG zu, als Auszubildender evt. BAB/ Wohngeld.

Schadenersatz für eine "versaute Kindheit" gibt es nicht.

Du gehst ganz einfach zum Jugendamt und vereinbarst dort einen Termin mit einer Beraterin. Dann gehst du hin schilderst ihr deine Situation sagst, dass du dich nicht in der Schule konzentrieren kannst und unbedingt ausziehen musst. Sofern deine Eltern genügend Geld haben sind sie Unterhaltspflichtig.

Falls nicht bekommst du einen Schein mit dem du Alg II beantragen kannst. Ich hatte nur einen 15 MInütigen Termin auf dem Jugendamt habe den Schein bekommen und konnte ausziehen. Stell dir das Leben auf Alg II aber nicht leicht vor ist psychische Folter und einen Nebenjob darfst du auch nicht annehmen.

Die Kohle reicht hinten und vorne nicht um damit sich seine Schule zu finanzieren.

ich geh doch arbeiten :o

will doch gar kein alg2

BAB, Wohngeld sind aufjedenfall sinnvoll. Ansonsten sind deine Eltern unterhaltspflichtig, ich weiß zwar nicht genau wo Du anfangen kannst, aber ich glaube das JUGENDAMT ist der erste Schritt wo Du anfangen solltest, wenn die dort dir nicht helfen können, dann frage sie wenigstens an wen du dich wenden könntest.

Wie viel BAB dir zusteht kannst du ungefähr hier nachrechnen: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Dazu steht dir auch noch Kindergeld zu, das aktuell vermutlich deine Eltern in die Tasche stecken. Ich schätze einfach mal so ca. 1000€ im Monat netto wären denkbar. Aber halt alles in allem, Unterhalt, Lohn, BAB, Wohngeld, Kindergeld.

Ich hoffe ich konnte helfen, bei fragen einfach melden.