Kann man den Führerschein aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Deutschland umschreiben lassen?

2 Antworten

Für einen Führerschein der nicht in der EU oder einem Vertragsstaat der EU erworben wurde gilt volgendes:

Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Eine Verlängerung der 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird. Um in Deutschland auch nach diesen sechs Monaten ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Franticek  21.02.2011, 19:19

Und speziell zu dieser Frage, beim Umtausch dieses Fuehrerscheins muessen sowohl theoretische als auch praktische Pruefung gemacht werden.

Nur Führerscheine, die in einem Staat erworben wurden, der in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt ist, werden ohne Bürokratie umgeschrieben. Eine "Umschreibung"  von Fahrerlaubnissen, die außerhalb der EU ausgestellt wurden kann nur dann erfolgen, wenn der Staat, hier VAE, in der Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt ist. VAE ist hier nicht aufgeführt, d.h. die Fahrerlaubnis des neuen Wohnsitzstaates muss neu erworben werden .Die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis erfolgt  nur nach einer vollen theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung, jedoch unter Verzicht auf die für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis vorgeschrieben obligatorischen Fahrausbildung nach der Fahrschülerausbildngs-VO. Also Fahrschule in Deutschland nein, jedoch theoretische und parktische Prüfung.