Kann man das Geld für begleitetes fahren zurück bekommen wenn man es doch nicht braucht?(B17)?
Hey Leute ich mache gerade Fahrschule.
Nun sitze ich schon sehr lange daran und bin jetzt schon fast 18 alles wurde schon bezahlt für B17 aber das brauche ich jetzt quasi nicht mehr. Kann ich das Geld von dem Amt bzw. von der Fahrschule zurück erwerben?
4 Antworten
Hallo,
nein, das Geld, welches Du bei der Behörde zum Beantragen zahlen musst, kannst Du nicht zurückverlangen.
Am begleiteten Fahren teilgenommen zu haben, kann dir bei der Kfz-Versicherung helfen, Geld zu sparen - auch wenn es nur 1 Tag war.
Ich habe es noch nicht genutzt weil ich noch nicht fertig bin
Nein, denn es ist alleine Dein Verschulden.
Die Behörde hat gemäß Deinem Antrag abkassiert und kann nichts dafür, dass Du nicht fertig wirst....
Das klingt irgendwie komplett dämlich. Es ist doch Dein Problem, wenn Du Deinen Vertrag nicht einhalten möchtest und auf Leistung verzichtest. Der Fahrschule ist das egal. Du könntest sie allerdings einfach mal fragen.
Die Leistung, die Du nicht in Anspruch genommen hast, weil Du kein Gas gegeben hast oder zu spät angefangen hast. Das ist nicht das Problem der Fahrschule.
Ich habe 150 Euro bezahlt und die Fahrschule kommt nicht aus dem Knick welche Leistung?