Ab wann muss ich dem Vermieter Zugang für eine Besichtigung für Nachmieter gewähren?
Also es geht um folgendes:
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.07. Gekündigt und bin aber ab Ostern nicht mehr in der Stadt. Meine Vermieter haben meine Nachmietervorschläge abgelehnt und möchten mich nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag lassen (was ja auch okay ist).
Die Frage, die ich mir jetzt Stelle ist, ab wann ich dem Vermieter Besichtigungen ermöglichen muss? Auch jetzt schon, 2,5 Monate bevor ich die Wohnung tatsächlich abgebe?
Und vor allem, wie läuft das, wenn ich nicht da bin? Ich ziehe aus beruflichen Gründen um und kann demnach nicht jede Woche da sein, wie sieht es dann aus?
Danke im voraus!
5 Antworten
Die Frage, die ich mir jetzt Stelle ist, ab wann ich dem Vermieter Besichtigungen ermöglichen muss?
Ab dem Zeitpunkt ab dem der Vermiete Kenntnis von der Kündigung hat.
Nach Terminabsprache 1 - 2 x pro Woche a ca. 1,5 Stunden.
Ich ziehe aus beruflichen Gründen um und kann demnach nicht jede Woche da sein, wie sieht es dann aus?
Dein Problem.
Wenn die Wohnung schon geräumt ist könntest Du dem Vermieter 1 Schlüssel geben um Besichtigungen durchzuführen.
Abnahme ist zum Ende der Mietzeit.
Dem würde ich auch nicht entgegen kommen.
Besichtigungen mit Mietinteressenten hat nichts mit Entgegenkommen zu tun. Das ist die Pflicht eines Mieters.
Dem würde ich auch nicht entgegen kommen.
Kannst du machen aber dann musst Du damit rechnen drei volle Mieten noch zahlen zu müssen, wenn es nach der Kündigungsfrist noch keinen Mieter gibt.
Würde so manchen Mieter freuen, weil der Mieter dann nichts negatives über die Wohnung, Umgebung und dem Vermieter sagen kann.
Die Frage, die ich mir jetzt Stelle ist, ab wann ich dem Vermieter Besichtigungen ermöglichen muss? Auch jetzt schon, 2,5 Monate bevor ich die Wohnung tatsächlich abgebe?
In der Kündigungsfrist musst Du Besichtigungen dulden. Machst Du das nicht und der Vermieter kann nicht nahtlos weiter vermieten, dann kann er Mietausfall geltend machen, ggf. sogar eine höhere Miete als bisher.
ja, auch jetzt schon, wenn du nicht kannst, kannst du nicht
er muss dir 3 termine nennen
vielleicht lässt er dich früher raus, wenn er jetzt schnell einen findet, der auch früher rein will?
Da gibt es aber keine Vorgabe, dass es 3 Termine sein müssen.
1 Termin bringt nichts. Zwei Termine sollten es schon sein und wenn beide nicht gehen, soll der Mieter einen Vorschlag machen. So läuft es normalerweise.
was man so aufschnappt, ist falsch, ok, nicht schlimm
Da gibt es aber keine Vorgabe, dass es 3 Termine sein müssen.
Ich weiß das. Wollte nur von Pavelekaka wissen wo sie/er das her hat.
Klar, mein Kommentar war auch mehr an den Pavel gerichtet.
Pavele, nicht pavel
lg
pavele kaka
Grundsätzlich musst du ihm nur "nach Absprache" Zugang gewähren.
Und natürlich kann er dir jetzt nicht Heerscharen, durch deine noch bewohnte Wohnung schicken.
Wo hast Du das denn her?