Kann man seine Waschmaschine steuerlich absetzen?

5 Antworten

Doch! ...zumind. z. Teil:

Wer seine - berufliche bedingte, vorgeschriebene - Arbeitskleidung zuhause selbst wäscht, der kann die Waschmaschine anteilig absetzen.

Kosten WaMa / 10 Abschreibungsjahre / Anzahl der jährl. Waschgänge = Abschr. pro berufl. bedingten Waschgang.

Bspl: 700€ / 10J. / 156 Waschg. = 0,45€ pro Waschgang

Anzahl der berufl. bedingten Waschgänge x Abschr. pro Waschgang = absetzbare Summe.

Bspl.: 48 berufl. Waschgänge x 0,45€ = 21,60€

Auch Waschpulver, Weichspüler, Fleckensalz, Kalkschutz, Bügelhilfe (zus. ca. 1,40€ p. Waschgang), natürlich den Wäschetrockner (Berechnung wie WaMa), den Strom (WaMa+Bügeln ca. 2kWh = ca. 0,50€ ...mit Trockner mehr) und den Wasserverbrauch/die Abwasserkosten (ca. 50L = 0,20€) kann man absetzen.

Am besten die Kosten pro Waschgang ausrechen: 0,45€ WaMa + 1,40€ Waschm. + 0,50€ Strom + 0,20€ Wasser/Abw. = 2,55€ pro Waschgang

Dies dann mit den berufl. Waschgängen multiplizieren: 2,55€ x 48 = 122,40 €

Es gibt auch pauschalierte Werte welche meist anerkannt werden, die liegen aber deutlich niedriger als die per Aufstellung ermittelbaren.

... logisch, und die Ehefrau setzen wir als "außergewöhnliche Belastung" ebenfalls von der Steuer ab :-) :-)

Als Privatperson kannst Du die Waschmaschine natürlich nicht von der Steuer absetzen.

Wenn die Waschmaschine allerdings gewerblich genutzt wird (Waschsalon, Friseur, Pension, Hotel usw.) dann gilt diese natürlich als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.

Gruß justii

als Privatperson ein klares NEIN, bei gewerblicher oder teilgewerblicher Nutzung ja,m aber da sollte der Steuerberater helfen

nur bei rein gewerblichen nutzung

Als Privatmensch natürlich nicht.