Kann man Anwalt, Richter oder sogar Staatsanwalt werden mit Vorstrafen (Also kriegt man die Anwaltszulassung)?

3 Antworten

Die Anwaltszulassung wird versagt, wenn einer der Gründe des § 7 BRAO vorliegt, dabei ist bezüglich Vorstrafen § 7 Nr. 5 BRAO zu beachten und eine Einzelfallentscheidung zu treffen.

Allerdings kann das Referendariat unter Umständen nicht aufgenommen werden, für NRW gilt beispielsweise gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 1 JAG NRW, dass der Vorbereitungsdienst nicht aufgenommen werden darf,

wenn die Bewerberin oder der Bewerber der Zulassung nicht würdig ist; dies ist in der Regel anzunehmen, wenn sie oder er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist;

Eine Ernennung zum Richter oder Staatsanwalt ist mit Vorstrafen regelmäßig unmöglich; die Amtsfähigkeit wird für fünf Jahre aberkannt, wenn jemand wegen eines Verbrechens (§ 12 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird (§ 45 Abs. 1 StGB), darüber hinaus muss für die Ernennung stets die Amtswürdigkeit vorhanden sein, d.h. der Bewerbe darf nicht für das Amt unwürdig erscheinen (was bei Vorstrafen oftmals nicht gegeben ist). Der Maßstab wird dabei regelmäßig streng ausgelegt, es kommt im Ergebnis aber drauf an, was für eine Vorstrafe vorhanden ist, um eine ungefähre Aussage bezüglich einer eventuellen Ernennung treffen zu können.

Eher nein es sei den es war eine der üblichen Jugendstrafen!

Aber wen das im Führungszeugnis steht kann man das auch Dan vergessen!

Nein.

Mit Vorstrafen wird man im öffentlichen Dienst nicht eingestellt

florestino  10.04.2021, 12:36

Ein Anwalt ist nicht im öffentlichen Dienst.

turnmami  10.04.2021, 12:36
@florestino

bevor man das 2. Staatsexamen schreiben kann, MUSS man ein Referendariat im öffentlichen Dienst machen