Kann man als österreichischer Anwalt auch in Deutschland arbeiten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, natürlich ist dies möglich! Hier gilt folgendes zu beachten:

Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland

Voraussetzung für die Anwaltszulassung durch Eignungsprüfung ist, dass der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt und eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts berechtigt. Der ausländische Abschluss muss dem deutschen Assessorexamen (2. jur. Staatsexamen) vergleichbar sein. Und dies ist vergleichbar. Also, nach Zulassungsprüfung kein Problem.

Nur vor Gerichten in denen man keine besondere Zulassung benoetigt. Verlegt mqn seine Wohnsitz nach Deutschland muss man die Ausbildung hier anerkennen lassen. Liegt der Wohnsits in Oestereich darf, man laut Eu - Recht grenzueberschreitent arbeiten. Ausgenommen sind Verfahren vor Gerichten z. B. OLG fuer welche man eine besondere Zulassung benoetigt.

Normal müsste das schon gehen, weil es innerhalb der EU liegt und daher anerkannt werden muss.

Man sollte schlicht und einfach eine Zulassung dafür haben.

Das sollte in guter Anwalt aber selbst wissen :D.

Michael160 
Fragesteller
 02.11.2010, 12:06

ich bin ja noch keiner :)