Ein "Freund" von mir hat meine Nummer ohne Erlaubnis weitergegeben?
Ein "Freund" von mir hat meine Nummer ohne meiner Erlaubnis und Wissen weitergegeben und ich wurde daraufhin von einer fremden Person angerufen und von einer weiteren auf WhatsApp angeschrieben.
Ich kenne diese Person nur über das Internet.
!Er lebt in Deutschland und ich in Österreich.!
-Gegen welche Gesetze verstößt diese Person?
-Kann ich diese Person anzeigen?
4 Antworten
Hallo,
früher gab es die Katastrophe gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die nennt sich Telefonbuch.
Was wäre, wenn ich einen Knackarsch hätte und in deinem Alter wäre? Darf ich dann nicht Freunde nach deiner Nummer fragen?
Schon in den 1980er Jahren konnte ich Personen ignorieren. Meinst du, du kannst das heute nicht?
Im Recht muss laufend etwas angepasst werden. Du scheinst mir wartend davor zu stehen.
Grüße
Jens
Die DSGVO hat damit nichts zu tun, denn sie ist schlicht nicht zuständig.
Sie gilt u.a. dann nicht, wenn es um Daten geht, die "von natürlichen Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" genutzt/verarbeitet werden. Siehe auch Art. 2, Absatz 2c DSGVO
Falls dir ein finanzieller Schaden entstehen sollte, kannst du diesen beim Anrufer geltend machen.
"Diese Person" verstößt gegen kein Gesetz. Dein Freund hat dagegen verstoßen.
Das kann man nicht Freund nennen.
Ja du kannst diese Person anzeigen. Ich glaube das es gegen das Privatsfehren Gesetz verstößt ich weiß es aber nicht genau.
Damit kommt man auf Stufe 4?