kann man einen anwalt aus der schweiz nehmen?

8 Antworten

Auch ein schweizer Anwalt kann dich vor einem deutschen Gericht vertreten!

Voraussetzung: Es gilt kein Anwaltszwang! Denn nur dann muss eine Vertretung durch einen beim zuständigen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen!

In allen anderen Verfahren kannst du dich durch wen du willst vertreten lassen, das kann auch ein Jurastudent oder Referendar oder sonstwer sein, wenn du dem zutraust, dass er mehr Ahnung hat als du! Weil es jeder sein kann, kann es natürlich auch ein schweizer Anwalt sein, der hat vermutlich immer noch mehr Ahnung als die meisten Laien.

Anwaltszwang in Zivilsachen herrscht in den Streitigkeiten ab Landgericht sowie in den meisten Familiensachen nach dem neuen FamFG.

Wenn ein Anwalt nicht bei einem deutschen Gericht zugelassen ist muss der Schweizer Anwalt einen deutschen Kollegen mit Zulassung beauftragen. Glaubst Du dass ein Schweizer Anwalt sich mit er deutschen Rechtsprechung und den Prozessordnungen in Deutschland aus kennt?

Das ist so nicht richtig, solange kein Anwaltszwang gilt, geht das.

Wenn Dich der Anwalt in der Schweiz vertreten soll, kann er das selbstverständlich.

Wenn Dich der Anwalt in Deutschland vertreten soll, kann er das nicht. In dem Fall muss er einen deutschen Korrespondenzanwalt beauftragen.

Das würde ich dir aber nicht empfehlen, weil Schweizer Anwälte das Deutsche Recht nicht kennen, und zudem heuschen sie viel zu viel. Ob Sowas rechtens ist, bezweifle ich eher!

Ich gehe davon aus, dass der Prozess in Deutschland stattfindet. Bitte achte inskünftig darauf, dass du deine Fragen präziser postest! LG Igitta

wenn er vor einem deutschen Gericht auftreten muss, dann kann er das nicht.

Wenn Du eine Klage in der Schweiz erhebst, dann kann er Dich vertreten.