Kleingewerbe oder freiberuflich (Mediendesign)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ein Gewerbe würdest Du anmelden müssen, die Freiberufliche Tätigkeit findest Du unter §18 EStG Absatz 1 Nummer 1 und da steht nichts von Mediendesign drin. In weit man Deine Tätigkeit jetzt mit künsterlisch vergleichen kann weiß ich nicht aber da gibt es bestimmt schon Rechtssprechungen.
Vielleicht hilft das ja weiter:
https://www.medien-sachverstaendiger.de/2016/04/30/kunst-oder-gewerbe-grafik-designer/

Aber um hier alles für einen "Neueinsteiger" zu erklären wäre viel zu aufwendig, da wäre ein kurzes bzw. langes Gespräch bei Steuerberater deutlich ergibiger ;-)

Nix Kleingewerbe, das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

Du meinst wohl die Kleinuternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit.

Dir jetzt alles erklären zuwollen, sprengt den Rahmen von GF bei weitem.

Tipp:

Kurs für Existenzgründer besuchen, denn dort erlernt man alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger wissen muss.

Und du solltest dir einen Steuerberater anlachen.

Versuche mich gerade schon durch sämtliche Seiten zu klicken und mich ein bisschen zu informieren. Gewerbe anmelden muss man ja nur, wenn man plant, damit auf Dauer Geld zu verdienen. Wenn ich mein Einkommenszeitraum jetzt aber nur auf die Semesterferien beschränke, sei ein Gewerbe nicht notwendig. Über alles andere bin ich mir allerdings immer noch unklar.

Bitte Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Gewerberecht nicht in einen Topf hauen!!!